„Gegen Wunsch von VdB“

Jetzt Streit über rot-blauen Deal zum Wahltermin

Österreich
11.06.2019 17:03

Österreich wählt voraussichtlich am 29. September einen neuen Nationalrat. Im Verfassungsausschuss wurde am Dienstag der Neuwahlantrag und damit die vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode beschlossen, aber noch kein Neuwahl-Termin. Festgelegt wurde aber mit SPÖ- und FPÖ-Stimmen, dass der Neuwahlantrag erst am 3. Juli in Kraft tritt, womit der 29. September der wohl einzig mögliche Wahltermin ist. Die Volkspartei reagierte darauf erzürnt. Dieser „Rendi-Kickl-Deal“ entspreche in keiner Weise dem Wunsch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der sich für einen möglichst frühen Wahltermin im September ausgesprochen hatte, kritisierte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. 

Grund dafür, dass nun alles auf den 29. September hinausläuft, ist der Fristenlauf. Dieser macht eine gewisse Zeitspanne zwischen Inkrafttreten des Neuwahlbeschlusses und Wahltag notwendig. Der sogenannte Stichtag wird der 9. Juli sein - und zwischen Wahltag und Stichtag müssen mindestens 82 Tage liegen. Der Neuwahlantrag im Verfassungsausschuss selbst wurde von allen Fraktionen außer JETZT beschlossen.

ÖVP favorisierte den 15. September als Wahltag
Der Abänderungsantrag, der das Inkrafttreten auf 3. Juli festzurrt, bekam nur die Stimmen von SPÖ und FPÖ. Der von der ÖVP favorisierte Termin (15. September) geht sich durch den Abänderungsantrag nicht mehr aus, auch der 22. September ist damit nicht möglich. Später als am 29. September gewählt werden dürfte aber auch nicht, denn in den Erläuterungen zum Neuwahlantrag ist festgehalten, dass der Urnengang noch im September stattfinden soll.

Nehammer: „Rot und Blau stellen Parteitaktik über das Wohl der Bevölkerung“
Äußerst kritisch äußerte sich nach dem Beschlüssen die ÖVP, die einen „Rendi-Kickl-Deal“ ortete: Von SPÖ und FPÖ sei der 29. September als Termin „indirekt festgelegt“ worden, sagte Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Es sei „bedauerlich, dass die rot-blaue Allianz hier einmal mehr Parteiinteressen vor den Wunsch von Bevölkerung und Bundespräsident stellt“. In dieselbe Kerbe schlug ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer. „Rot und Blau ziehen den Wahlkampf unnötig in die Länge, zeigen damit ihr wahres Gesicht und beweisen, dass sie Parteitaktik über das Wohl der Bevölkerung stellen.“ Die Österreicher wollen ihm zufolge einen kurzen Wahlkampf, „ihr Wunsch wird durch Rot-Blau aber zunichte gemacht“. 

Wittmann: „Es gibt keine Allianz zwischen SPÖ und FPÖ“
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittman wies dies vehement zurück. Es gebe keine Allianz zwischen SPÖ und FPÖ, dies habe auch das weitere Abstimmungsverhalten im Verfassungsausschuss gezeigt. Denn ein Antrag, der die Ministeranklage zum Minderheitsrecht machen würde, sei von einer „Allianz zwischen FPÖ und ÖVP“ abgelehnt worden. „Wenn man von einer Allianz in einer zukünftigen Regierung spricht, ist das wohl eine zwischen ÖVP und FPÖ, weil da ist schon das Minderheitenrecht blockiert worden“, so der Verfassungssprecher. Mit Blick auf dieses Thema pflichtete auch Liste JETZT-Abgeordneter Alfred Noll dem SPÖ-Abgeordneten bei: „Wie es aussieht, wird der Weg der alten türkis-blauen Koalition weitergeführt.“


SPÖ- als auch FPÖ-Abgeordnete verteidigten ihren Wunsch nach dem späteren Wahltermin. Bis dahin könnte man die Zeit nutzen, um „mit Mut und Entschlossenheit noch möglichst viel für die Menschen in unserem Land umzusetzen“, sagte SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried. Wie auch FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan will er außerdem die Bevölkerung vor einem Wahlkampf im Sommer bewahren.

Liste JETZT bezeichnet Neuwahl-Beschluss als „parlamentarischen Kleinmut“
Gegen den Neuwahlantrag im Ganzen stimmte die Liste JETZT. Dass sich die Abgeordneten dem Wunsch von Ex-ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz beugen, möglichst rasch Neuwahlen zu beschließen, bezeichnete Noll als „parlamentarischen Kleinmut“, der „skandalös“ sei.

So geht es jetzt weiter
Der weitere Fahrplan sieht nun vor, dass am Mittwoch der (abgeänderte) Neuwahlantrag im Nationalrat zur Abstimmung kommt. Und erst mit Inkrafttreten am 3. Juli kann dann die Regierung tätig werden. Sie muss im Ministerrat per Verordnung den Neuwahl-Termin festlegen, der dann noch die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates braucht (und diese mit SPÖ- und FPÖ-Stimmen wohl auch geben wird). Danach erfolgt noch die Kundmachung im Bundesgesetzblatt. All diese Vorgänge müssen zwischen dem 3. Juli (Inkrafttreten des Neuwahlbeschlusses) und dem 9. Juli (Stichtag) erfolgen. Danach beginnen die Fristen zu laufen - etwa für das Einreichen der Wahlvorschläge, was bis zum 2. August möglich ist.

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