Wegen Gesetzeslücke

Mindestpensionist wird zu Steuersünder gemacht

Ombudsfrau
12.06.2019 06:00

Stellen Sie sich vor, Sie müssen rund 5000 Euro Einkommenssteuer nachzahlen - für Bezüge, die Sie gar NIE bekommen haben. Gibt es nicht? Doch, und zwar in Österreich. „Dank“ einer Gesetzeslücke wird ein Mindestpensionist zum Steuersünder, gegen den mit voller Härte vorgegangen wird!

Wegen einer Systemänderung der damaligen Regierung wurde die Berufsunfähigkeitspension von Robert F. im Jahr 2015 in das sogenannte Rehageld umgewandelt. Das wird - anders als die Pension - von der jeweiligen Krankenkasse ausbezahlt. Knapp zwei Jahre später hat das Arbeits- und Sozialgericht aber festgestellt, dass Herrn F. sehr wohl die Berufsunfähigkeitspension zusteht - und zwar rückwirkend. Also auch für die Zeit, in der er nur Rehageld erhalten hat. Nach dieser Entscheidung wurde dem Wiener logischerweise lediglich die DIFFERENZ zwischen der ihm zustehenden Pension und dem bezogenen Rehageld nachbezahlt.

Finanz fordert Nachzahlung von 5000 Euro
ABER jetzt kommt’s: Das Finanzamt rechnet aufgrund einer Gesetzeslücke so, als ob Herr F. beide Bezüge gleichzeitig in voller Höhe erhalten hat, und schreibt ihm eine Nachzahlung von knapp 5000 Euro Einkommenssteuer vor! „Wie kann man als Behinderter mit einer Berufsunfähigkeitspension knapp am Existenzminimum noch Steuern zahlen müssen?“, fragt sich der Wiener verzweifelt. Das Finanzamt hat bereits eine Pfändung angedroht und auch eine Nachsicht von Abgabeschulden abgelehnt.

Im Finanzministerium sieht man die Sache nüchtern. Das Gesetz sehe das eben so vor. Bleibt zu wünschen, dass die derzeitige Experten-Regierung das anders sieht und die Lücke schleunigst repariert!

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