Stalking-Prozess

Nachts in Schlafzimmer der„Ex“ eingedrungen

Tirol
08.06.2019 11:30
„Stalking liegt im Auge des Betrachters“, schwächte der Angeklagte (43) beim Prozess am Landesgericht die Vorwürfe ab. Der Innsbrucker soll seine Lebensgefährtin mit bis zu 48 Anrufen pro Tag belästigt und vermeintliche Nebenbuhler traktiert haben. Aber auch die Frau schaffte es nicht, Distanz zu halten.

Wenn in einem Strafprozess die Beziehung eines Paares die Hauptrolle spielt, hat es das Gericht nicht einfach. Denn es gilt beim Delikt der beharrlichen Verfolgung zu klären, ob das Opfer wirklich gegen seinen Willen in der Lebensführung beeinträchtigt wurde. „Die Beziehung war ein Hin und Her. Definitiv hinausgeworfen hat sie mich nie“, erklärte der nun arbeitslose und etwas fahrig wirkende Computerfachmann. Und er erzählte, wie sie ihm selbst im Zerwürfnis noch ihre beiden Kinder aus einer früheren Beziehung für einen Tag an einem Badesee mitgegeben hatte.

Handy zum Abhören?
„Keine Mutter würde ihre Kinder jemanden anvertrauen, der sie beharrlich verfolgt“, plädierte der Verteidiger. Doch der Angeklagte soll sich „starke Stücke“ geleistet haben: Um sie abzuhorchen, soll er ein Handy beim Kellerfenster platziert haben, weil er glaubte, sie betreibe dort SM-Spiele. Auch am Baum vor dem Haus soll er ein „Abhör-Handy“ angebracht haben.

Einmal kletterte er mitten in der Nacht via Balkon ins Zimmer seiner „Ex“, dabei trug er Einweghandschuhe. Erklärung vor Gericht: „Ich habe mir Sorgen gemacht, dass sie von ihrem neuen Mann geschlagen wird und wollte sehen, ob sie blaue Flecken hat.“ Dieser Vorfall besiegelte den Bruch.

Frau ließ Kontakt zu
Die angeblich Gestalkte musste beim Prozess erklären, warum sie immer wieder Kontakt zugelassen, ihn bei der Übersiedelung um Hilfe gebeten und ihn einmal bei sich duschen hatte lassen: „Ich wollte halt, dass wir uns gegenseitig helfen und dass es im Guten auseinander geht“, schilderte die attraktive Ostösterreicherin.

Nebenbuhler im Visier?
Zugabe: Der 43-Jährige soll auch weitere Männer, mit der seine Verflossene zu tun hatte, ins Visier genommen haben. Bei einem dieser Zeugen fehlte plötzlich die Luft in den Pkw-Reifen, bei einem anderen ging der Computer nicht mehr. Trotz dieser Mosaiksteine fällte die Richterin einen „Freispruch im Zweifel“. Grund: Die Frau sei kein Opfer, wie es das Gesetz vorsehe. Und in einigen Punkten fehlten die Beweise.

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