180 Stunden Pflege
Die 78-Jährige war von der Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA) in die Pflegestufe 4 eingereiht worden. Ihr Ehemann bat die Arbeiterkammer-Experten, den Bescheid zu prüfen. Diese sahen aber einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand, klagten und stellten einen Antrag zur Aufstufung. Die kranke Frau benötigt mehr als 180 Stunden Pflege. Ein gerichtlicher Gutachter gab der AK recht, die Pflegestufe wurde um 242,70 Euro erhöht.
Jede zweite Klage erflogreich
Jährlich werden bei der PVA in Oberösterreich etwa 27.000 Anträge auf Pflegegeld gestellt, davon sind 12.000 Erstanträge und 14.000 Anträge auf Erhöhung. 17 Prozent der Erstanträge und 24 Prozent der Erhöhungsanträge werden abgelehnt. Bei der AK gab es im Vorjahr 600 Pflegegeld-Beratungen. Diese mündeten in 280 Klagen, von denen mehr als jede zweite, – exakt 54 Prozent – dann auch erfolgreich war.
„Bei Antragsstellung schlecht vorbereiet“
„Es kommt immer wieder vor, dass Pflegebedürftige zu niedrig eingestuft werden oder das Pflegegeld plötzlich gekürzt wird“, weiß AK-Präsident Johann Kalliauer. Betroffene, beziehungsweise deren Angehörige, die sich ungerecht behandelt fühlen, sollten die Sozialrechtsberatung der Arbeiterkammer nutzen. Kalliauer: „Wir setzen uns kostenlos für sie ein.“ AK-Jurist Ernst Stummer pflichtet ihm bei: „Die Leute sind bei der Antragsstellung oft schlecht vorbereitet. Es wäre daher sinnvoll, sich vorher von uns beraten zu lassen.“
Christoph Gantner, Kronen Zeitung
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