Gesetzesanträge

„Jetzt“ will Verbesserungen für Schweine und Küken

Tierecke
07.06.2019 06:02

Sogenannte Nutztiere benötigen unseren Schutz! Zwar sind die Gesetze rund um die Haltung von Rind, Schwein und Co. im internationalen Vergleich nicht die schlechtesten, doch jeder Tierschützer weiß: Es gibt noch viel Luft nach oben. In erster Linie sind die Österreicher gefragt, Fleisch, Milch und Eier bewusst einzukaufen. Denn die Landwirte können sich bessere Haltungsbedingungen für die Tiere nur dann leisten, wenn die Produkte auch nachgefragt werden. 

Am vergangenen Samstag informierte die Kolumne von "Krone"-Tierexpertin Maggie Entenfellner über die Initiative „Fair Ferkel“, welche die bekanntesten Marken für Wurstwaren und verarbeitetes Fleisch einander gegenüberstellt in der Broschüre „Augen auf beim Schweinefleisch-Kauf!“ übersichtlich zeigt, wo Sie im Supermarkt zulangen können, wenn Sie Vollspaltböden, Kastenstand, brutaler Kastration etc. den Kampf ansagen wollen. Denn mit einem kritischen Einkauf unterstützen Sie Marken, die Wert auf Tierschutz legen, und tragen damit zum Fortschritt bei.

Konsumenten haben also durchaus Macht - doch auch politisch muss sich etwas tun! Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom Parlamentsklub „Jetzt“ kündigte zwei Tierschutz-Initiativanträge an, um das Tierwohl für Schweine zu verbessern. So wünscht sie sich beispielsweise ein Verbot der Vollspaltböden - 60 Prozent der österreichischen Schweine werden derzeit auf solchen gehalten. Es handelt sich dabei um durchgehend mit Spalten und Löchern perforierten Boden ohne jegliche Einstreu. Dadurch soll der Reinigungsaufwand minimiert werden. Holzinger-Vogtenhuber: „Schweine, die sich durch die Einstreu mit Stroh oder Ähnlichem beschäftigen können, werden erst gar nicht versuchen, die Schwänze oder Ohren ihrer Artgenossen anzuknabbern. Ein Verbot der Vollspaltenböden verbessert also nicht nur die Haltungsbedingungen der Schweine, sondern wird auch dazu führen, dass das Kupieren der Schwänze und das Abschleifen bzw Verkleinern der Zähne ein Ende hat.“

Der zweite Antrag betrifft die Kastration der männlichen Ferkel ohne Betäubung - jährlich sind ca. 2,7 Millionen Tiere betroffen. Der sogenannte Ebergeruch soll vermieden werden. Aus Tierschutzsicht ist das Thema relevant, da durch die betäubungslose Kastration akute und länger andauernde Schmerzen entstehen. Holzinger-Vogtenhuber dazu: "Laut einer Umfrage vom Bündnis „Fair Ferkel“ sind 82 Prozent der Österreicher für ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. 74 Prozent von ihnen sind sogar dazu bereit, einen Mehrpreis für Schweinefleisch zu bezahlen, wenn sie dafür die Sicherheit hätten, dass Ferkel bei der Kastration betäubt werden.“

Alternativen zu dieser Praxis wären etwa

  • Ebermast: Hierbei werden die männlichen Ferkel nicht kastriert und normal aufgezogen. In Großbritannien und Irland wird beispielsweise zu 100 Prozent Ebermast betrieben.
  • Immunokastration: Bei dieser Alternative erfolgt eine reversible Kastration durch Impfung eines Stoffes, der die Hodenaktivität unterdrückt. Durch diese zweimalige Impfung wird die Hodenfunktion und damit auch die Produktion des unerwünschten Ebergeruchsstoffs Androstenon blockiert.
  • Kastration mit Betäubung unter Injektionsnarkose: intravenös über die Ohrvene oder intramuskulär
  • Kastration mit Betäubung unter Isoflurannarkose sowie Schmerzmittelgabe: mittels Inhalationsmaske – In der Schweiz dürfen männliche Ferkel schon seit 2009 nicht mehr ohne Schmerzausschaltung durch Narkose (Isofluran) kastriert werden. Auch in Deutschland ist die betäubungslose Ferkelkastration ab 2021 verboten.

Antrag gegen Kükentötung bereits eingebracht
Bereits eingebracht wurde der Antrag auf Verbot der Tötung männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen. Denn jährlich werden in Österreich weit mehr als neun Millionen davon auf grausame Art und Weise umgebracht - weil sie keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen. Die Methoden der Wahl sind das Schreddern der Tiere bei lebendigem Leib oder das Ersticken mittels Gas. Dabei gäbe es Alternativen:

  • Zweinutzungshühner: Diese können sowohl zur Fleisch- als auch zur Eierproduktion herangezogen werden.
  • Bruderhahnaufzucht: Dabei handelt es sich um die Brüder der Legehennen der Hochleistungsrassen. Bei der Bruderhahnaufzucht werden auch die Hähne aufgezogen.
  • SELEGGT-Verfahren: Basiert auf der endokrinologischen Geschlechtsbestimmung im Brutei. Soll in Deutschland ab 2020 den Brütereien flächendeckend zur Verfügung stehen und somit ist laut Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner das Töten männlicher Küken nicht mehr mit dem Tierschutzgesetz vereinbar.
  • Spektroskopische Untersuchung: Geschlechtsbestimmungsverfahren, bei welchem das kurz bebrütete Ei mit Licht bestimmter Wellenlänge bestrahlt wird. Es kommt dann zu einer Analyse der von den Blutgefäßen reflektierten und transmittierten Strahlen.
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