Der Prozess begann am Nachmittag schon mit großer Verspätung, die Stimmung war gereizt. Der Staatsanwalt wollte wissen, ob der Angeklagte die Uni Klagenfurt vor der IBÖ-Aktion, die zum Angriff gegen den Rektor geführt hat, besucht hatte. Nein, gab der Befragte an, nur bei einem Ausflug. Dazu lächelte er, was Richter Helmut Wlasak nicht gefiel: „Wenn ich Angeklagter wäre, würde ich nicht lachen“, wies er den Beschuldigten zurecht. „Soll ich weinen oder was?“, konterte dieser. „Sie haben ja Unterhaltungswert. Seien Sie froh, dass ich ein Profi bin“, meinte der Richter.
Leichte oder schwere Körperverletzung?
Bei dem Verfahren geht es um einen Stoß gegen den Rektor, der als Körperverletzung qualifiziert und auch bestraft worden war. Die Berufungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurden großteils abgewiesen, nur dieses eine Faktum muss nochmals geklärt werden. Sollte die Körperverletzung nämlich bewusst gegen einen Beamten gerichtet gewesen sein, wird sie als schwer eingestuft.
„Beamtenstatus war erkennbar“
Der Ankläger vertrat die Meinung, dass der Rektor als Beamter erkennbar war, was der Beschuldigte bestritt. „Schon seine Präsenz ist so, dass sie einen gewissen Respekt einflößt“, meinte ein Universitätsprofessor, der als Zeuge geladen war, in Bezug auf den Rektor. „Sie meinen, so wie er auftritt, ist zu sehen, dass er der Chef ist“, formulierte es der Richter. „Ja“, bestätigte der Zeuge.
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