Will nicht zahlen

Erneut droht Urlauber Bergrettung mit Klage

Tirol
06.06.2019 06:00

Mit einem neuen Fall von Dreistigkeit einer geretteten Person ist die Bergrettung Tirol konfrontiert. Ein Italiener, der sich im Wildpark Assling bei einem Sturz verletzte, aber jede Hilfe der Bergretter ablehnte, meldete sich per Anwalt zu Wort: Entweder Erlassung der Einsatzkosten von 663,74 € oder Schadensersatzklage!

Der Vorfall ereignete sich bereits am 3. September des Vorjahrs in Osttirol, aber erst vor wenigen Wochen flatterte der Bergrettung die anwaltliche Klagsdrohung ins Haus. Ein damals 40-jähriger Süditaliener wollte beim Besuch des beliebten Wildparks ein Foto seines Kindes machen. Dabei drohte es über eine kleine Böschung zu stürzen. Beim Versuch zu helfen, fiel der Vater allerdings selbst die Böschung hinunter.

„Wir und das Rote Kreuz wurden um 12.05 Uhr verständigt. Der Patient habe starke Rückenschmerzen“, informiert Thomas Zimmermann, Leiter der Bergrettungsortsstelle Lienz. „Die Frau des Verunglückten schrie sofort nach einem Hubschrauber“, erinnert sich auch Wildpark-Chefin Carmen Lukasser. „Während unserer Anfahrt hieß es, der Italiener würde das Bewusstsein verlieren, daraufhin wurde der Notarzthubschrauber C 7 verständigt“, erzählt Thomas Zimmermann weiter.

Doch keine Hilfe benötigt
Bei der Ankunft der Retter teilte der inzwischen fast „Genesene“ mit, dass er zwar Schmerzen am unteren Rücken habe, aber keine Hilfe benötige. Der Italiener hatte mittlerweile in Eigenregie Schmerzmittel zu sich genommen. Den Abtransport durch die Bergrettung bzw. den Notarzthubschrauber lehnte er ab. „Wir haben ihn dann bis zu unserem Bus begleitet, abermals verweigerte er Hilfe“, erzählt Zimmermann. Für die Bergretter schien der Fall erledigt, Ende September erhielt der Italiener für den Einsatz eine Rechnung über 663,74 Euro zugeschickt. Die ist freilich bis heute offen.

Dafür flatterte Ende April der Landesleitung ein Rechtsanwaltsschreiben ins Haus, dessen Inhalt an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Der Italiener habe, wie im Krankenhaus Innichen diagnostiziert wurde, einen Wirbelbruch erlitten. Die Rechnung sei gegenstandslos, weil die Einsatzkräfte dem Patienten keine angemessene Behandlung angeboten und ihn nicht ins Spital transportiert hätten! Zur Erinnerung: Der Italiener hatte jede Hilfe abgelehnt. „Zwingen können wir ihn nicht und Röntgengerät haben wir keines dabei“, kann es Thomas Zimmermann nicht fassen.

„Werden Betrag einfordern“
Doch die Dreistigkeit geht noch weiter: Sollten die Kosten nicht erlassen werden, werde Klage eingebracht und entsprechender Schadensersatz für die „missglückte Rettung“ gefordert! Die Bergretter geben nicht nach. „Wir werden den Betrag einfordern“, so Landesleiter Hermann Spiegl.

Erst im Mai war ein ähnlicher Fall bekannt geworden: Ein Deutscher wollte den Einsatz der Tiroler Bergrettung ebenfalls nicht bezahlen. Der Fall schlug hohe Wellen, der Mann entschied sich letztlich doch, für die Kosten aufzukommen.

Peter Freiberger, Kronen Zeitung

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