Mord auf Parkplatz

Ehefrau mit Dolch getötet: Lebenslange Haftstrafe!

Niederösterreich
05.06.2019 14:13

Weil er seine um vier Jahre jüngere Ehefrau im Jänner auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes im niederösterreichischen Tulln mit einem 21 Zentimeter langen Dolch erstochen hat, ist ein 36-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch gegen den mazedonischen Staatsbürger ist nicht rechtskräftig.

Zu dem Tullner Parkplatz sei der Beschuldigte am 21. Jänner vor allem deshalb gefahren, um mit der 32-Jährigen zu reden, schilderte der Angeklagte im Prozess. „Als sie zu mir sagte, dass ich die Kinder nie wieder sehen werde, sagte ich zu ihr, das kannst du mir nicht antun“, beschrieb der 36-Jährige die verbale Auseinandersetzung mit seiner Partnerin unmittelbar vor der Attacke. „Wenn sie mir gesagt hätte, dass ich die Kinder sehen darf, hätte ich sie nicht umgebracht“, sagte der Beschuldigte laut Dolmetscher.

„Schaut so aus, ist aber nicht so“
Zuvor bei der polizeilichen Einvernahme getätigte Angaben, wonach er den Tötungsvorsatz schon am Vorabend des 21. Jänner gefasst habe, bestätigte der mazedonische Staatsbürger in der Geschworenenverhandlung nicht. Dass er den Dolch gekauft habe, um seine Frau zu töten, „schaut so aus, ist aber nicht so“, betonte der 36-Jährige. Er habe öfters ein Messer mit dabei. Grundsätzlich sei er aber ein friedfertiger Mensch, bekräftigte der Verdächtige.

Die Tat tue ihm vor allem wegen der Kinder leid. Daran, dass er die beiden im Falle einer Verurteilung lange Zeit nicht sehen werde, habe er während der Handlungen gegen seine Partnerin „nicht gedacht“, gab der Angeklagte zu Protokoll.

„Überall war sehr viel Blut“
Eine Zeugin sprach davon, dass sie am Parkplatz des Lebensmittelmarktes Schreie gehört habe. Wenig später sei das 32-jährige Opfer zu Boden gegangen. Die Situation am Tatort sei danach beklemmend gewesen: „Überall war sehr viel Blut.“ Eine weitere Zeugin berichtete bei der Befragung, dass sie keine Gespräche zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer mitbekommen hätte.

„Keine schwere psychische Störung“
In einem Gutachten wurden dem Verdächtigen von Werner Brosch „keine schwere psychische Störung“ und „kein besonderer Erregungszustand im Tatzeitpunkt“ bescheinigt. Der Sachverständige Wolfgang Denk hielt im medizinischen Gutachten fest, dass an der Leiche 16 Stiche nachzuweisen waren. Neben insgesamt 14 in Schädel-, Schulter-, Nacken- und Brustregion seien auch zwei Verletzungen an den Händen entdeckt worden. Zum Tod habe ein Stich gegen den rechten Brustbereich geführt, sagte der Gutachter.

Für die Staatsanwältin stellte sich die Faktenlage als „klar und eindeutig“ dar. Sie forderte in ihrem Schlussvortrag eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 36-Jährigen. Verteidiger Wolfgang Blaschitz ging in seinem Plädoyer von einem Schuldspruch aus, warb jedoch - vor allem in Hinblick auf das Geständnis - um eine Strafe im „mittleren Bereich“ der gesetzlichen Möglichkeiten.

Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach vollendetem Mord einstimmig. Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung dem vorsitzenden Richter zufolge das Geständnis aus. Als erschwerend seien die einschlägige Vorstrafe sowie die „besonders tragischen Auswirkungen“ der Tat gewertet worden.

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