Amt: „Zumutbar“

Seniorin (86) soll Unterhalt für Sohn (60) zahlen!

Ausland
05.06.2019 15:00

Heidi M. ist Pensionistin, lebt in Deutschland und hat ihr Leben lang hart gearbeitet. Jetzt erhielt die 86-Jährige einen Brief vom Sozialamt: Sie soll ihrem Sohn Unterhalt zahlen, zu dem sie seit Jahren keinen Kontakt hat. Ein Fall, der jedem Pensionisten passieren kann.

In der deutschen „Bild“-Zeitung berichtet die Pensionistin aus Nordfriesland: „40 Jahre lang habe ich in die Rentenkasse eingezahlt, um im Alter niemandem zur Last zu fallen. Jetzt will das Amt Geld von mir. Das macht mich unendlich traurig.“ Von ihren 1734 Euro Alters- und Witwenrente im Monat soll sie 234 Euro ihrem Sohn (60) als Unterhalt zahlen, weil er wegen psychischer Probleme nicht arbeiten gehen kann. Dabei hat sie keinen Kontakt zu ihm.

Zahlung von Unterhalt ist für die Behörde zumutbar
Im Brief vom Amt heißt es eiskalt: „Da Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch mit einem Einkommen des maßgeblichen Selbstbehaltes von 1500 Euro problemlos weiterführen können, ist es Ihnen zuzumuten, den Teil Ihres Einkommens, der den maßgeblichen Selbstbehalt übersteigt, als Unterhalt an Ihren Sohn zu zahlen.“

Laut Experten kann die Behörde das Geld nicht einfach einfordern, sondern muss den vermeintlichen Anspruch beim zuständigen Familiengericht einklagen. Grundsätzlich können Pensionisten jedoch zu Unterhaltszahlungen für ihre erwachsenen Kinder herangezogen werden - auch wenn gar kein Kontakt besteht.

Kronen Zeitung

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