Wo man in Österreich mit dem Mountainbike fahren darf, wird durch das Forstgesetz aus dem Jahr 1975 geregelt. Jedermann darf zu Erholungszwecken den Wald und dessen Wege betreten, ausgenommen sind gesperrte Flächen. Eine darüber hinausgehende Benützung ist nur mit der Erlaubnis des Waldeigentümers beziehungsweise des Forststraßenerhalters gestattet. Genau hier fängt das Problem für die Radfahrer an. Denn Fahren – egal ob mit dem Auto oder dem Rad –, genauso wie Reiten fallen genau unter diese Regelung. Daher gilt: Nur mit Zustimmung des Besitzers ist das Befahren möglich.
Der Eigentümer ist auch für den Zustand des Weges verantwortlich und haftet im Fall der Fälle dafür. Durch diese Regelung ist der Zwist vorprogrammiert. Denn nicht jeder Sportler will oder kann auf offiziellen Wegen und Straßen die Natur genießen.
Ein Beispiel dafür gibt es direkt in der Stadt Salzburg. Hier haben sich die Downhiller auf dem Gaisberg eigene Strecken geschaffen – unerlauberter Weise. Bald soll hier eine offizielle Strecke gebaut werden. Im gesamten Bundesland gibt es viele ähnliche Beispiele – scheinbar ein unlösbarer Interessenskonflikt zwischen Grundbesitzern, Tourismus und Hobbysportlern. Andere Länder haben das Problem gelöst, indem das Wegerecht auch den Radlern zugesprochen wurde.
Die Bundesforste gaben 660 Kilometer Wege frei
Die gute Nachricht: Es gibt immer mehr offizielle Strecken für die Bergsportler. Alleine im Bundesland Salzburg sind es auf Gründen der Bundesforste mehr als 660 Kilometer Mountainbike-Strecken vorhanden. Auch auf die immer öfter kontrovers diskutierten E-Biker wird dabei Rücksicht genommen. Von Interessenvertretern der Biker entwickelte Fair-Play-Regeln sollen für eine besseres miteinander sorgen.
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