Ex-Grüne vs. IT-Gigant

Facebook muss Hass-Postings identifizieren

Web
04.06.2019 11:33

Facebook kann gezwungen werden, sämtliche die Ehre verletzende Kommentare zu eruieren und zu identifizieren. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in einem Rechtsstreit zwischen Facebook und der früheren Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Das EU-Recht regle aber nicht, ob Facebook gezwungen werden kann, die fraglichen Kommentare weltweit zu löschen.

Glawischnig war über ein gefälschtes Profil auf Facebook unter anderem als „miese Volksverräterin“ und „korrupter Trampel“, ihre Partei als „grüne Faschistenpartei“ bezeichnet worden. Der Beitrag konnte von jedem Facebook-Nutzer abgerufen werden. Die Grünen zogen daraufhin vor Gericht.

Der Oberste Gerichtshof verwies den Fall an den EuGH. Das Gericht wollte wissen, ob Facebook als Host-Service-Provider verpflichtet werden kann, nicht nur konkret beanstandete beleidigende Äußerungen zu löschen, sondern auch weltweit nach inhaltsgleichen rechtswidrigen Äußerungen zu suchen und diese zu sperren.

Denn nach bisheriger Auslegung der sogenannten EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr darf Host-Providern keine allgemeine Verpflichtung auferlegt werden, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Rechtswidrigkeiten zu forschen.

Facebook in der Pflicht
Der Generalanwalt vertrat nun die Ansicht, dass diese Richtlinie einen Betreiber wie Facebook nicht daran hindere, im Rahmen einer gerichtlichen Verfügung sämtliche von den Nutzern dieser Plattform geposteten Informationen zu durchsuchen und darunter diejenigen zu identifizieren, die mit denen als rechtswidrig eingestuften Informationen wortgleich seien.

Der Host-Provider dürfe mit der gerichtlichen Verfügung auch gezwungen werden, Informationen zu eruieren und zu identifizieren, die mit der als rechtswidrig eingestuften Information sinngleich seien, wobei er allerdings nur die Informationen zu durchsuchen brauche, die von dem Nutzer gepostet worden seien, der auch die rechtswidrige Information gepostet habe, argumentierte der EuGH-Anwalt.

Außerdem hindert die EU-Richtlinie nach Ansicht des Generalanwalts nicht daran, von einem Host-Provider die weltweite Entfernung solcher Informationen zu verlangen.

Empfehlung nicht bindend
Der EU-Gerichtshof folgt der Meinung des Generalanwaltes üblicherweise in vier von fünf Fällen. Die Stellungnahme des EuGH-Anwaltes ist für die Richter aber nicht bindend.

„Wichtige Klarstellung zum Vorgehen gegen Hass im Netz“
Glawischnigs Anwältin Maria Windhager begrüßte das Gutachten und zeigte sich zuversichtlich,
dass der Gerichtshof den Anträgen des Generalanwalts in seiner Entscheidung folgen wird. Dieser habe „wichtige Klarstellungen zum Vorgehen gegen Hass im Netz getroffen. Ich bin sehr froh, dass der Generalanwalt bestätigt, dass Facebook und andere Betreiber sozialer Netzwerke von Gerichten zur dauerhaften und weltweiten Löschung von Hasspostings verpflichtet werden können“, so Windhager.

Dazu würden jedenfalls auch die Löschung gleichlautender Kommentare durch andere User gehören, etwa durch „Teilen“. „Aber auch sinngleiche Kommentare müssen gelöscht werden, wenn sie vom selben User stammen oder wenn der Betreiber darauf hingewiesen wird“, so Windhager. „Werden rechtswidrige Hasspostings veröffentlicht, dann darf das daraufhin erlassene gerichtliche Verbot nämlich nicht durch simple Umformulierungen umgangen werden. Dieser Grundsatz ist in der österreichischen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt.“

Etappensieg im Kampf gegen Hass im Netz
Von weitreichender Bedeutung sei auch die Bestätigung der Rechtsansicht der Klägerin, dass es nicht genüge, wenn Facebook rechtswidrige Postings nur lokal in einem Land sperre. „Meine Mandantin hat, unterstützt von den Grünen, einen wirklich beachtlichen Etappensieg im Kampf gegen Hass im Netz und für den Schutz der Betroffenen erzielt. Facebook wird damit gezwungen, seine bisherige Blockadehaltung aufzugeben“, sagte Windhager.

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