„Krone“-Leser wissen schon seit Monaten, was im brandaktuellen, am Montag dem Landtag übermittelten Rechnungshofbericht steht. Jedenfalls nichts Gutes, was das Mindestsicherungs-System in der Steiermark betrifft. „Erhebliche Mängel“ orten die Prüfer rund um Direktor Heinz Drobesch. Das Land hat schon reagiert.
16.152 Menschen in der Steiermark bezogen im April Mindestsicherung, um 1545 weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Sind die gröbsten Mängel bei der Auszahlung der Sozialhilfe mittlerweile behoben, so lag bis vor Kurzem beim Vollzug vieles im Argen. „Widerrechtlich und uneinheitlich“ nennt diesen der Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht und listet „erhebliche Mängel“ auf: Demnach habe es in den steirischen Bezirksverwaltungsbehörden (BH, Magistrat) „fehlerhafte Anwendungen von gesetzlichen Bestimmungen“ gegeben, so wurden etwa Betreuungspflichten gegenüber Kindern ohne Rechtsgrund anerkannt oder das Einkommen anderer Mitglieder in einem Haushalt wurde nicht berücksichtigt.
Kein Vier-Augen-Prinzip
Hätte es ein funktionierendes Kontrollsystem à la Vier-Augen-Prinzip gegeben, schreibt der Landesrechnungshof, wäre dieses Mindestsicherungs-Desaster verhinderbar gewesen.
Für die steirischen Freiheitlichen ein aufgelegter Elfmeter („schlimmste Befürchtungen bestätigt“, „Skandal der Extraklasse“), doch die blauen Wahlkämpfer können beruhigt werden: Die zuständige Landesrätin Doris Kampus hat rasch reagiert, die Missstände öffentlich gemacht und setzt Verbesserungen bereits um.
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