Auch andere im Visier

„Ibiza-Video“: Justiz ermittelt nun gegen Gudenus

Österreich
01.06.2019 14:42

Das „Ibiza-Video“ könnte nun doch strafrechtliche Konsequenzen haben, zumindest für Johann Gudenus. Wie nun bekannt wurde, geht die Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Affäre in zwei getrennten Ermittlungsverfahren inzwischen bereits gegen fünf namentlich bekannte Personen sowie weitere „unbekannte Täter“ vor. Auch der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Markus Tschank steht unter Verdacht. Ob gegen Heinz-Christian Strache ebenfalls ermittelt wird, ist nicht bekannt.

Laut Akten, die dem Nachrichtenmagazin „profil“ vorliegen, leitete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am 20. Mai ein Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und andere Verdächtige ein. Aufgrund der im „Ibiza-Video“ bekannt gewordenen Aussagen, wonach Vermögende über einen dem Rechnungshof nicht deklarierten parteinahen Verein an die FPÖ gespendet hätten, wird wegen des Verdachts auf Untreue, Anstiftung zur Untreue und Vorteilsannahme zur Beeinflussung („Anfütterung“) ermittelt, berichtet das Nachrichtenmagazin.

Unklar, ob auch gegen Strache ermittelt wird
Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Markus Tschank, der in mehreren FPÖ-nahen Vereinen tätig war, ist laut Staatsanwaltschaft „verdächtig, zum Verbrechen der Untreue beigetragen zu haben, indem er Spenden für die Freiheitliche Partei Österreichs über den gemeinnützigen Verein ‚Wirtschaft für Österreich‘ abwickelte“. Gudenus selbst reagierte nicht auf eine „profil“-Anfrage, Tschank erklärte, er habe keine Kenntnis von den Ermittlungen. Ex-Parteichef Straches Anwalt Johann Pauer erklärte, er habe zwar Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren, könne aber nicht sagen, ob es auch seinen Mandanten betreffe.

Video-Produzenten wegen „Täuschung“ im Visier der Justiz
Was die Produzenten des „Ibiza-Videos“ betrifft, hat die Staatsanwaltschaft Wien derzeit drei Verdächtige im Visier: den österreichischen Sicherheitsmann Julian H., der maßgeblich an der Planung und Umsetzung der „Operation Ibiza“ beteiligt gewesen sein soll, zudem einen Österreicher mit bosnischen Wurzeln und Lebensmittelpunkt in Salzburg sowie einen ebenfalls dort wohnhaften bosnischen Staatsbürger.

Den drei Männern wird „Täuschung“, „Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeraten“ sowie „Fälschung besonders geschützter Urkunden“ vorgeworfen. Der Wiener Rechtsanwalt M., der als Auftraggeber der Truppe um Julian H. gilt, wird in dem vorliegenden Schriftsatz nicht ausdrücklich als Verdächtiger geführt, aber seine Rolle ist Gegenstand der Ermittlungen.

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