Neun Monate lang wurden Telefonate geführt, zahlreiche E-Mails geschickt und Verträge durchforstet – zuständig fühlte sich nämlich ziemlich lange niemand. Als ein Kärntner Pärchen nach einem London-Urlaub seinen Heimflug nach Wien antreten wollte, wurde dieser gestrichen. Wegen schlechten Wetters konnte der Flieger der British Airways nicht abheben. Die Kärntner mussten – auf Kosten der Fluglinie – eine Nacht in England anhängen, dann sollten sie über Helsinki (Finnland) weiterreisen. So weit, so gut, wenn der Ersatzflug nicht auch noch verspätet angekommen wäre. So verpassten die beiden den Weiterflug nach Wien und saßen erneut fest. Erst nach drei Tagen kamen sie wieder auf österreichischem Boden an.
AK-Konsumentenschutz sprang in Bresche
„Es folgte reger Brief- und E-Mailverkehr, um die Fluggastrechte für die Kärntner durchzusetzen“, erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer den Verlauf. Denn die Fluggesellschaft British Airways sah sich für die zweite Verspätung nicht verantwortlich. „Nach neun Monaten, auch unter Einsatz von Dolmetschern, konnten wir für das Paar über die Schlichtungsstelle in England eine Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Person erzielen“, so Höfferer.
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