Keine zweite Anklage

Rechtlicher Teilerfolg für Heinz Schaden

Salzburg
31.05.2019 06:59
Eine Sorge weniger für den Ex-Langzeitbürgermeister: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht keinen Grund, ihn ein zweites Mal anzuklagen. Hintergrund sind Anwalts- und Beraterkosten von 1,3 Millionen Euro, die die Stadt für Schaden und zwei Spitzenbeamte vorgestreckt hatte.

Die Einstellung erfolgte, „weil kein Grund zur weiteren Verfolgung besteht“, heißt es in einem zweiseitigen Papier, das der „Krone“ zugespielt wurde. Die Ermittlungen waren ein Nebenprodukt des Swap-Verfahrens.

Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf Rechtsgutachten, wonach die „Bevorschussung der Verteidigungskosten ... nicht unangemessen hoch“ und vor allem „erforderlich“ war. Die PR-Beratung sei eine Empfehlung des Anwalts der Stadt Salzburg gewesen, „sodass diese Entscheidung auch nicht Dr. Schaden angelastet werden kann“. Und abgesehen davon sei keine „subjektive Tatseite“ nachweisbar – sprich: der Vorsatz, dass der damalige Bürgermeister die Stadt schädigen wollte.

Die WKStA hatte gegen Schaden und zwei Beamte wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Zuvor hatte es einen Bericht des Kontrollamts gegeben, im dem stand, dass die Kosten auf mehrere Budgetposten verteilt worden waren, um die Übernahme durch die Stadt zu verdecken.

Eine Zivilklage der Stadt ist aber nicht vom Tisch

Schaden war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Ob auch die Ermittlungen gegen die Beamten eingestellt wurden, war am Donnerstag wegen des Feiertags noch unklar.

Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) sagte: „Ich nehme das zur Kenntnis. Keiner wünscht sich, dass da noch was dazugekommen wäre.“ Allerdings stehe der Beschluss der Politik weiterhin, wonach die Stadt von Schaden die Anwaltskosten zurückfordern will, sofern es im Swap-Prozess eine rechtskräftige Verurteilung gibt. „Da können wir nicht anders“, meint Preuner.

Schaden wartet auf Urteil im Swap-Prozess

2007 übernahm das Land von der Stadt sechs negative Zinswetten (Swaps), ohne dass es dafür eine Gegenleistung gab. Im Juli 2017 wurden sieben Angeklagte verurteilt – Schaden erhielt drei Jahre, eines davon unbedingt. Gegen sechs Urteile gab es Rechtsmittel.

Am Zug ist nun der Oberste Gerichtshof, der öffentlich verhandeln wird – das könnte noch vor der Nationalratswahl im September sein. Die Generalprokuratur empfahl Mitte Mai die Bestätigung der Urteile in allen sechs noch offenen Fällen.

Wolfgang Fürweger
Wolfgang Fürweger
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