Tiroler muss in Haft

„Gas-Anschlag“auf Verflossene aus Eifersucht

Tirol
30.05.2019 08:00
Dieser Prozess am Landesgericht hätte Teil eines Filmdrehbuchs sein können: Ein Tiroler (28) bombardierte nach gescheiterter Beziehung seine Angebetete (42) mit WhatsApp und Geschenken. Alles gipfelte darin, dass er nachts in ihrem Gartenhaus eine Gasflasche öffnete, ein Funke hätte zur Katastrophe führen können.

„Schon ein oder zwei Kilo Gas hätten eine Explosion auslösen können, die das Haus samt Werkstatt zerstört hätte. Dazu hätte schon die Aktivierung des Bewegungsmelders beim Gartenhäuschen genügt“, sagte der Gutachter beim Prozess am Mittwoch. Wie war es so weit gekommen? Nach einjähriger Beziehung wollte die Frau nichts mehr vom Angeklagten wissen („er hat eine immense krankhafte Eifersucht“). Der 28-Jährige beharrte auf einer Freundschaft, überschüttete die Frau mit WhatsApp-Nachrichten, legte Geschenke vor die Tür und tauchte in der Pizzeria oder Sauna auf, wo er die „Ex“ vermutete.

Eskalation nach einem Faschingsumzug
Der Höhepunkt dann im benebelten Zustand nach einem Faschingsumzug: Um ihren Kalender zu kontrollieren, wollte er die Terrassentür aufbrechen, was zunächst misslang. Auf der Suche nach Werkzeug öffnete der Angeklagte im Gartenhaus die Gasflasche, das Gas floss auf die Terrasse und staute sich aufgrund umstehender Gebäude wie in einer Wanne. Die Tochter der 42-Jährigen hatte im Haus geschlafen und schon vorher verdächtige Geräusche gehört. Sie alarmierte die Polizei, worauf der Angeklagte von der Terrasse sprang und trotz Brüchen an den Beinen mit dem Auto entkam. Die Polizei fand ihn aber wenig später daheim vor.

Mehrere Delikte
Angeklagt war der 28-Jährige, der mit Krücken erschien, wegen versuchter Brandstiftung, beharrlicher Verfolgung und Sachbeschädigung (Terrassentür). Er beteuerte, dass er der Verflossenen nur einen „Tuck“ antun wollte, nie habe er an eine mögliche Explosion gedacht. Die Gasflasche war nach der Tat leer. Der Verteidiger argumentierte, dass das Gas bereits während des Winters entwichen sein könnte. Richter Andreas Mair verhängte dennoch 20 Monate Haft, die nicht rechtskräftig sind. „Wer eine Gasflasche aufdreht, muss mit allem rechnen“, begründete der Richter.

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