Sollte Strafe zahlen

Betrunkener (55) beschimpfte und trat Polizisten

Wien
28.05.2019 11:17

Weil er eine offene Geldstrafe nicht beglichen hatte, sollte ein 55 Jahre alter Mann am Montag in Wien zum Strafantritt vorgeführt werden. Doch der Betrunkene beschimpfte erst die Polizisten und attackierte einen Beamten schließlich mit Fußtritten. Er wurde festgenommen. Weil ihm ein Amtsarzt Haftunfähigkeit bescheinigte, wurde der Mann schließlich auf freiem Fuß angezeigt.

Um 20.15 Uhr suchten Beamte den Mann an seiner Meldeadresse in Alsergrund auf. Dabei handelte es sich um die Wohnung eines Bekannten, der den 55-Jährigen bei sich nächtigen ließ. Der Freund bat die Beamten auch, dass sie ihn doch mitnehmen mögen, schilderte Polizeisprecher Paul Eidenberger. Der Österreicher lag schlafend auf der Couch. Als ihn die Polizisten weckten, „besann er sich kurzfristig eines Besseren und wollte mit ihnen zum Bankomat gehen“, berichtete Eidenberger. Grund für die Vorführung war nämlich ein aus einer offenen Verwaltungsstrafe resultierender Strafbetrag in zweistelliger Höhe.

Beschuldigter haftunfähig
Auf dem Weg schlug der Betrunkene dann jedoch die Wohnungstür zu und trat nach einem Polizisten, der seinen Fuß noch in den Türspalt gestellt hatte. Die Beamten überwältigten den Mann. Er wurde einem Amtsarzt vorgeführt, der ihm aus gesundheitlichen Gründen Haftunfähigkeit bescheinigte.

„Ultima Ratio“
Eine Vorführung zum Strafantritt ist laut Eidenberger immer die „Ultima Ratio“. Bei jeder Geldstrafe bei Verwaltungsdelikten wird in der Straferkenntnis eine Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzt. Wird diese nach - mehrfacher - Aufforderung nicht bezahlt, so muss die Polizei den geschuldeten Betrag zwangsvollstrecken. Erst wenn die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann, wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen und der Betroffene von der Polizei zum Strafantritt mitgenommen.

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