Bedingte Strafen

„Blaubären“-Gruppe teilte verbotene NS-Bilder

Oberösterreich
27.05.2019 19:30

Da hört sich der Spaß in der WhatsApp-Gruppe auf! Vier Männer und eine Frau wurden in Ried nach dem Verbotsgesetz-Paragraphen 3g verurteilt, weil sie sich gegenseitig Fotos mit nationalsozialistischem Inhalt geschickt haben. Die Gruppe nannte sich „Blaubären“.

98 Fakten wurden den Angeklagten, darunter auch ehemalige FP-Gemeinderäte, die nach Auffliegen der WhatsApp-Aktivitäten ihre Funktionen zurückgelegt hatten, vorgeworfen. Auf vielen der in der „Blaubären“-Gruppe getauschten Bilder war Adolf Hitler zu sehen. Anstand war anscheinend keine Kategorie für das Quintett, das ein Tatsachengeständnis ablegte.

Nicht rechtskräftig
Ein Angeklagter, bei dem auch NS-Devotionalien gefunden wurden, wurde zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Seine Mitangeklagten kamen mit Strafen zwischen 18 und zwölf Monaten davon. Nicht rechtskräftig.

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