„Krone“-Ombudsfrau

Pakete: Wurf über den Zaun keine Zustellmethode

Ombudsfrau
27.05.2019 06:00

Des Öfteren warf ein Paketbote die Sendungen eines Niederösterreichers einfach über dessen Gartenzaun - anstatt die Packerl ordnungsgemäß zuzustellen. Und machte sie so zu frischer „Beute“ für den Vierbeiner des Lesers. Dank der Ombudsfrau ist damit nun Schluss!

Zum Fressen gern hat der junge Hund von David Z. aus Niederösterreich, die Packerln, die der Paketzusteller unerlaubterweise über den Zaun wirft, wenn das Herrl nicht zuhause ist. „Jedes Mal behauptet er, die Lieferung sei von einem Familienangehörigen übernommen worden, dabei bin ich der einzige Mensch, der hier wohnt“, schildert Herr Z. der Ombudsfrau. „Ich traue mich nicht mehr, etwas zu bestellen. Was, wenn der Hund den Inhalt eines Pakets frisst und stirbt“, klagt er weiter.

Die Zustellung über den Gartenzaun sei keine zulässige Zustellmethode, bestätigte DHL auf Ombudsfrau-Anfrage. Man habe sich bei Herrn Z. aufrichtig entschuldigt. Der betroffene Fahrer sei nachgeschult worden. Der Fall zeige, dass das Werfen über den Zaun nicht nur die Ware beschädigen kann, sondern auch weitreichendere Folgen haben kann.

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