1,2 Mrd. € pro Jahr

Deutsche Regierung fixierte Eckpunkte für Bankenabgabe

Ausland
31.03.2010 15:48
Die umstrittene Bankenabgabe zur Vorsorge gegen künftige Finanzkrisen ist in Deutschland beschlossene Sache: Die Bundesregierung verständigte sich am Mittwoch in Berlin auf Eckpunkte zur Beteiligung der Kreditwirtschaft an den Kosten künftiger Krisen und einigte sich in Grundzügen auf ein neues Insolvenzrecht zur Schadensbegrenzung beim Zusammenbruch von Großbanken. Opposition, Bankenbranche und Wirtschaft reagierten mit Kritik und Skepsis.

Bei der Einigung des Kabinetts handelt es sich um grobe Eckpunkte. Diese sollen nun bis zum Sommer zu einem konkreten Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Dabei soll auch die Bankenbranche beteiligt werden.

Notfall-Topf von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr
Deutschlands Banken und Sparkassen sollen in Zukunft jährlich 1,2 Milliarden Euro in einen gemeinsamen Notfall-Topf einzahlen, wie Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU, Bild) bestätigte. Wie die Abgabe auf die einzelnen Bereiche der Bankenbranche aufgeteilt wird, wollte der Minister jedoch noch nicht sagen. Medienberichten zufolge sollen private Großbanken mit 700 Millionen Euro jährlich die Hauptlast schultern. Auf die als deutlich risikoscheuer geltenden Sparkassen oder Genossenschaftsbanken könnten demnach jährlich zwischen 50 bis 70 Millionen Euro entfallen.

"Künftige Haftung" des Steuerzahlers begrenzt
Schäuble erklärte gemeinsam mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die Höhe der Beiträge der Institute richte sich nach deren Geschäftsrisiko und Größe. Ziel der Bankenabgabe sei es, "die künftige Haftung" des Steuerzahlers zu begrenzen, wenn der Staat kriselnde Banken retten müsse, die für das ganze Finanzsystem von Bedeutung seien.

Die Bundesregierung verständigte sich auch auf Grundzüge eines Bankeninsolvenz-Gesetzes. Demnach sollen Banken künftig bei einer drohenden Pleite die Möglichkeit bekommen, ihre Sanierung in eigener Verantwortung zu bewältigen oder aber in einem geordneten Insolvenzverfahren.

Verlängerung der Haftungsfristen für Manager
Eine Einigung gab es auch bei der Verlängerung der Haftungsfristen für Manager. Aktiengesellschaften sollen Vorstände und Aufsichtsräte künftig bis zu zehn Jahre für grobe Fehlentscheidungen belangen können. Bisher verjähren Ansprüche nach fünf Jahren. "Die Finanzmarktkrise kann so sorgfältig und in Ruhe aufgearbeitet werden", erklärte Schäuble.

Opposition: "Wahlkampftaktisches Schauspiel"
Die Opposition im Deutschen Bundestag kritisierte die Bankenabgabe als zu niedrig. Die Gebühr sei "eine Mogelpackung, weil das Volumen überhaupt nicht ausreichend ist", um für künftige Krisen vorzusorgen, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß. Grünen-Mittelstandsexpertin Christine Scheel bezeichnete die Einigung auf bloße Eckpunkte als "wahlkampftaktisches Schauspiel", angesichts der Landtagswahl im schwarz-gelb regierten Nordrhein-Westfalen am 9. Mai. Linken-Fraktionsvizechefin Gesine Lötzsch kritisierte, die Abgabe sei lediglich auf die Zukunft gerichtet und blende "die Milliardenkosten der laufenden Krise einfach aus".

Der Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Manfred Weber, bewertete die Wirksamkeit der Bankenabgabe kritisch. Ein Krisen-Fonds könne kein "Allheilmittel" sein. Grundsätzlich sei es aber vorrangiges Interesse der Branche, sich in Krisenzeiten zunächst selbst zu helfen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie forderte, die Bankenabgabe dürfe nicht dafür sorgen, dass Banken weniger Kredite vergeben.

In Österreich soll es auch eine Bankenabgabe geben (siehe Infobox), über Details streitet die Regierung aber noch.

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