„Krone“-Ombudsfrau

Handyparken streikte: Strafe für Burgenländer

Ombudsfrau
24.05.2019 06:00

Mit dem Handyparken könnte man sich die Zettelwirtschaft beim Parken eigentlich ersparen. Aber nur eigentlich. Denn wenn die Technik streikt, sollte man einen Parkschein zur Hand haben. Sonst wird es teuer.

Anlässlich ihrer Sponsion wollte Paul B. aus dem Burgenland seine Tochter in Wien besuchen. Im zweiten Bezirk wollte er einen Parkschein übers Handy lösen, doch das funktionierte nicht. „Ich rief mehrmals bei der Servicenummer an. Man meinte, ich solle eine SMS an eine andere Nummer schicken, doch auch das funktionierte nicht“, erinnert sich unser Leser. Er stieg deshalb aus, um in der nächsten Trafik Parkscheine zu kaufen. Als er nach wenigen Minuten zum Auto zurückkam, hatte er einen Strafzettel am Auto.

Obwohl sich seine Schilderung anhand der Handydaten nachvollziehen lassen, gibt es kein Pardon für den Burgenländer. Die Parkometerabgabe sei bei Beginn des Abstellens des Pkw zu entrichten, so die Magistratsabteilung 67. Auch der Verwaltungsgerichtshof habe festgestellt, dass ein Fahrzeuglenker verpflichtet ist, sich vor Fahrtantritt in eine gebührenpflichtige Kurzparkzone zu versichern, ob er genügend Parkscheine mitführt. Das gilt auch, wenn die Technik streikt. In so einem Fall ist es gut, Parkscheine aus Papier zur Hand zu haben...

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