Nach Ibiza-Video

Strache kehrt nicht ins Parlament zurück

Österreich
23.05.2019 15:07

Job weg, Macht weg, Frau und Kind zumindest vorübergehend aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen: Der tiefe Fall von Ex-Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache (siehe auch Video oben), der dieser Tage das ganze Land bewegt, scheint noch immer nicht zu Ende. Jetzt hat sich Strache von der Nationalratswahlliste 2017 streichen lassen - und verliert damit auch das Rückkehrrecht in das Parlament und den damit verbundenen Anspruch auf eine etwaige Gehaltsfortzahlung. Wählen lassen könnte sich Strache aber am kommenden Sonntag ins EU-Parlament - denn eine Löschung von der Wahlliste sei hier nicht mehr rechtzeitig möglich gewesen, hieß es am Donnerstag. Sollte er tatsächlich ein EU-Mandat ergattern, dürfte er darauf wohl wie schon auf das Nationalratsmandat verzichten ...

Das Ersuchen um Streichung von der Nationalratswahlliste 2017 erfolgte laut APA-Informationen unmittelbar nach Straches Demissionierung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen.

Eine Annullierung von der Wahlliste für die EU-Wahl am kommenden Sonntag sei indes nicht mehr möglich gewesen, erläuterte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Dies könne Strache erst wieder am 12. Juni nach der Feststellung durch die Bundeswahlbehörde veranlassen. „Bis dahin sind die Wahllisten in Stein gemeißelt“, so Stein.

Auch keine Gehaltsfortzahlung für Kickl und Hofer
Allerdings können weder Strache, noch Ex-Innenminister Herbert Kickl und Ex-Verkehrsminister Norbert Hofer die Gehaltsfortzahlung in Anspruch nehmen. Alle drei haben nämlich wie berichtet ein Rückkehrrecht in den Nationalrat, und das schließt eine Bezugsfortzahlung aus - und zwar auch dann, wenn das Mandat nicht angenommen wird, wie das im Fall von Strache erwartet wird. Auch Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs kann ins Parlament zurückkehren.

Strache kandidiert als 42. auf der Liste der Freiheitlichen für die Europawahlen. Sollte er also genügend Vorzugsstimmen erhalten - die gesetzliche Hürde liegt bei fünf Prozent der Stimmen, die auf eine Partei entfallen - könnte er ein Mandat ergattern. Auf dieses könne er freilich nach dem 12. Juni verzichten bzw. sich dann von der Wahlliste streichen lassen.

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