Familie ermordet

Lebenslange Haft für Vierfachmord von Eislingen

Ausland
31.03.2010 12:44
Das Landgericht Ulm hat die beiden Vierfachmörder von Eislingen in Deutschland zu den höchstmöglichen Strafen verurteilt. Der 19-jährige Sohn der getöteten Familie erhielt am Mittwoch eine lebenslange Gefängnisstrafe. Sein 20-jähriger Helfer bekam eine Jugendstrafe von zehn Jahren. Die beiden Schulfreunde hatten am 9. April 2009 mit 30 Schüssen die Eltern und die beiden Schwestern des 19-Jährigen ermordet.

Das Gericht stellte beim Sohn der Familie eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Außerdem wurde eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung angeordnet: Zum Ende der Haftzeit wird geprüft, ob der 19-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb eingesperrt bleibt.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin. Nach ihrer Überzeugung handelte der Jugendliche aus Habgier: Er habe das Vermögen der Familie alleine erben wollen.

Entwicklungsstörung beim 20-Jährigen attestiert
Bei dem 20-Jährigen hatte die Anklägerin eine vom Gutachter attestierte Entwicklungsstörung berücksichtigt und deshalb eine Jugendstrafe gefordert. Demnach leidet der junge Mann unter dem "Asperger-Syndrom", einer Art Autismus. Die Verteidiger hatten für beide Angeklagten Jugendstrafen gefordert, ohne ein Strafmaß zu nennen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter mit 19 Schüssen erst die Schwestern beim Fernsehen ermordeten. Danach besuchten sie die ahnungslosen Eltern in einer Gaststätte und plauderten mit ihnen. Kurz danach verließen die beiden Freunde das Lokal und kehrten zum Tatort zurück. Als die Eltern später dort eintrafen, wurden sie mit elf Schüssen umgebracht. Der 20-Jährige gestand vor Gericht, die Schüsse auf Bitten des 19-Jährigen alleine abgefeuert zu haben, die Staatsanwaltschaft zweifelte das aber an.

Prozessende fast ein Jahr nach der Tat
Der Prozess dauerte mehrere Monate und endete nun fast genau ein Jahr nach der kaltblütigen Tat. Das Gericht vernahm rund 40 Nachbarn, Freunde und Bekannte von Opfern und Tätern. Insgesamt fanden 20 Verhandlungstage statt - ohne Zuschauer, da sich die Vierfachmörder zunächst auch wegen mehrerer Einbrüche in einen Supermarkt und Tennisklub vor Gericht verantworten mussten. Diese Taten hatten sie begangen, als sie noch minderjährig waren.

Kurz vor Ende des Prozesses stellte das Gericht diese Verfahren vorläufig ein. Nur die Anklage wegen eines Einbruchs in die Eislinger Schützengilde blieb neben dem Mordvorwurf bestehen. Dort hatten die beiden Schulfreunde im Oktober 2008 die beiden Tatwaffen und 15 weitere Waffen gestohlen.

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