Der Kindergarten dient in Blumau-Neurißhof im Bezirk Baden seit jeher als Wahllokal. Am Sonntag darf das aber nicht so sein. Denn die Bundeswahlbehörde ist plötzlich draufgekommen, dass das Gebäude bereits im Gemeindegebiet von Schönau an der Triesting steht. Die Suche nach Ersatz war gar nicht leicht
Viele Wahlberechtigte in Blumau-Neurißhof bekamen dieser Tage Post von der Gemeinde. Mitgeteilt wurde, dass sie bei der EU-Wahl ihre Stimme nicht im Kindergarten abgeben können - sie müssen in den ehemaligen Pfarrhof ausweichen. Wie es dazu kam? Nun ja, der Amtsschimmel hat kräftig gewiehert. Das Gebäude des Kindergartens steht nämlich auf Grund und Boden, der bereits zum Gemeindegebiet des Nachbarorts Schönau an der Triesting gehört.
„Bisher hat das nie jemanden gestört. Und es war dort ja schon bei zahlreichen Urnengängen ein Wahllokal eingerichtet“, versteht Bürgermeister Gernot Pauer das plötzliche Verbot nicht. Noch dazu langte der betreffende Bescheid der Bundeswahlbehörde nur zwölf Tage vor dem Termin im Rathaus ein. Die Folgen: Ein neues Wahllokal musste her. Kein einfaches Unterfangen, da öffentliche Gebäude in dem Ortsteil rar sind. Pauer: „Da gibt es sonst nur noch die Leichenhalle.“ Dorthin wollte man die Bürger aber nicht zur Stimmabgabe einladen. Im letzten Augenblick konnte der Ortschef mit dem Besitzer des ehemaligen Pfarrhofes eine Lösung finden. Dann mussten neue Wählerbenachrichtigungen gedruckt und versendet werden. Pauer: „Ich werde die Rechnung ans Innenministerium schicken!“
Ch. Weisgram, Th. Lenger/Kronen Zeitung
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