„Für den Standort ,Am Bichl III‘ spricht etwa, dass man – um das Wohngebiet zu erschließen – mit dem vorhandenen Straßenraum auskommt“, fassen Bürgermeister Georg Willi und Stadträtin Elisabeth Mayr zusammen: „Außerdem hat die Verlegung der Patscherkofelbahn-Talstation den Verkehr im Zentrum von Igls reduziert. Bereits Ende März beschloss der Stadtsenat zudem die Verbreiterung des Gehweges, um die Sicherheit für Kinder zu erhöhen.“
Antrag wird zur Beschlussfassung übermittelt
Insgesamt werde mit dem Projekt das Igler Zentrum gestärkt. Der Antrag wird nun dem Gemeinderat zur Beschlussfassung übermittelt. Somit wird seitens des Stadtsenates die Zustimmung zum Options- und Kaufvertrag zwischen Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls und Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) über den Erwerb einer dort befindlichen Grundstücksteilfläche zur Bebauung mit etwa 50 Wohneinheiten erteilt.
Von BM Georg Willi wird verlangt, Wort zu halten
Doch das Bauvorhaben in Igls sehen nicht alle so positiv wie der Stadtsenat, im Gegenteil, es hagelt Kritik von Bürgervertretern. Im Zentrum steht BM Georg Willi, der bei einer Stadtteilvertretungssitzung in Igls betont hatte, sich die Argumente der Bevölkerung, die klar gegen den Standort „Am Bichl“ vorgebracht wurden, anzusehen und beide Standorte (Am Bichl und Gletscherblickweg) objektiv zu vergleichen. Das sei aber nicht passiert. „Es wurde lediglich alter Wein in neue Schläuche gegossen“, kritisiert Herwig Drexel.
„Bürgerinitiativen dürfen nicht ignoriert werden“
Er fordert Willi auf, Wort zu halten und sein Versprechen einzulösen, sprich beide Varianten objektiv gegenüber zu stellen und erst dann nach sachlich richtigen Gesichtspunkten zu entschieden. Drexel betont weiters: "Ich fordere Sie auf, die von Ihnen als ,gerechter als Stadtteilvertretungen‘ gepriesenen Bürgerinitiativen nicht zu ignorieren und zur Ihnen zugegangenen, in keinster Weise beantworteten Unterlage ,SWOT Igls sozialer Wohnbau 2019‘ Stellung zu nehmen.
Ihr Verhalten bei der Standortwahl wird einzig und allein Ihnen und Ihrer Partei gutgeschrieben oder angelastet werden.“
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