Wende im Fall Lambert
Komapatient muss wieder ernährt werden
Überraschende Wendung im Fall Vincent Lambert: Ein französisches Berufungsgericht hat die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen von Frankreichs bekanntestem Wachkoma-Patienten angeordnet. Die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr müssten vorerst aufrechterhalten werden, urteilte das Pariser Berufungsgericht am späten Montagabend nach Angaben des Anwalts der Familie und nach Medienberichten.
Nun muss ein UN-Ausschuss über den Fall entscheiden. Ärzte im Uniklinikum Reims hatten die Behandlung von Vincent Lambert am Montagmorgen gestoppt - ein jahrelanger Rechtsstreit war vorausgegangen. Die Eltern des 42-Jährigen wollten den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und gingen gegen die Entscheidung vor.
Eltern kämpfen um Leben des Sohnes
Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand. Die Familie hatte sich in Frankreich durch sämtliche Instanzen geklagt, um den Tod ihres Sohnes zu verhindern.
Ehefrau will ihn „in Würde gehen lassen“
Die Familie des früheren Krankenpflegers ist zutiefst zerstritten. Seine Eltern und seine Geschwister sind gegen die Einstellung der Pflege, Lamberts Ehefrau will ihn dagegen „in Würde gehen lassen“. Ihr Mann habe sich nie gewünscht, dass sein Leben künstlich verlängert werde, sagte sie vor einigen Jahren. Eine Patientenverfügung von Lambert gibt es allerdings nicht.
Lambert würde nach der Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen wohl innerhalb weniger Tage sterben.
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