Prozess um Einweisung

„Lehrer abstechen“: Berufsschüler vor Gericht

Tirol
21.05.2019 16:00

Seine Klassenkameraden tauschten entsetzte Blicke aus, als ein Unterländer Berufsschüler (25) über das Anzünden der Schule und das Abstechen von Lehrern schwadronierte - und ein Messer vorzeigte. Wegen einer psychotischen Störung ging es am Landesgericht Innsbruck um eine Einweisung in eine Anstalt.

„Dieser Fall hat keine strafrechtliche Dimension, sondern eine medizinische“, spielte der Verteidiger auf die Psyche des Unterländers an. Der 25-Jährige kommt aus gutem Elternhaus, doch sein starker Hang zu diversen Drogen (Kokain, Cannabis, synthetisches Suchtgift, Mushrooms) war mitverursachend für eine psychotische Störung. „Es ist keine echte Persönlichkeitsstörung, aber er ist emotional instabil und hatte kein realistisches Denken“, erklärte der Gutachter.

Um Abschluss gebangt
In der Berufsschule bangte der 25-Jährige um den Abschluss, in Stresssituationen kündigte er gegenüber Mitschülern die Gewalttaten an. Wenn ihn Lehrer X durchfliegen lasse, sei dies das Letzte, was dieser in seinem Leben getan habe. Dann werde er ihm in den Hals stechen. Auch vom Anzünden der Schule bzw. von Häusern der Lehrer war die Rede. Zur Untermauerung schlitzte der Angeklagte in einem Lokal eine Sitzgarnitur mit seinem Messer auf.

Lehrer und Direktor alarmiert
Wenig verwunderlich, dass die Klassenkameraden alarmiert waren und Lehrer und Direktor verständigten. Weil der Angeklagte seine „Feinde“ nie direkt ansprach, bestritt der Verteidiger das Vorliegen einer gefährlichen Drohung. Letztlich unterblieb die von der Staatsanwalt beantragte Einweisung. Aber der Unterländer muss strenge Auflagen erfüllen (u. a. Therapie, Drogenabstinenz, Medikamente). Er erbat Bedenkzeit.

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