Nach Test „geflogen“

Sex-Stalker drohte mit Mord an Welser Schule

Oberösterreich
21.05.2019 07:00

Erneut Aufregung an einer Schule in Oberösterreich! Nach der Festnahme kam ein mutmaßlicher Stalker (19) wieder in die Klasse mit seinem 16-jährigen Opfer, schrieb einen Test - am Nachmittag flog er vom Unterricht. Vorwurf: sexuelle Belästigung und Morddrohung mit einer Schaufel: „Damit vergrabe ich dich heute ... “

„Die Haftgründe wurden akzeptiert, aber auf die Verhängung der U-Haft gegen gelindere Mittel verzichtet“, erklärt Silke Enzlmüller von der Welser Staatsanwaltschaft das Vorgehen. Allerdings wird man gegen den 19-Jährigen mit chinesischen Wurzeln Anklage wegen mehrfacher gefährlicher Drohung und sittlicher Gefährdung erheben.

Von Dimension überrascht
In der HBLW in Wels war man am Montag überrascht von der Dimension des Falles, der am Freitag losgetreten wurde. „Der Direktorin wurde ein kurzes Video gezeigt, in dem der 19-Jährige daheim vor der Tür des Mädchens posiert und dabei sagt: ,Ich bin da‘“, sagt Herwig Kerschbaumer von der Bildungsdirektion OÖ. Bei diesem Termin waren der Verdächtige, sein Opfer und der Klassenvorstand erschienen. Die Direktorin schaltete daraufhin die Polizei ein.

Monatelang begrapscht
Bei den Vernehmungen kam die ganze Tragweite des Falles zutage: Seit Dezember 2018 habe der 19-Jährige die Klassenkameradin gestalkt, sie begrapscht und ihr auch per WhatsApp mit dem Tod gedroht, falls sie rede. Als sich das Mädchen einem Mitschüler (17) anvertraute, habe der 19-Jährige eine Schaufel in die Schule mitgenommen und dem Buben gedroht: „Schau, damit vergrabe ich dich heute noch.“

Vierwöchige Suspendierung
„Diese Geschichten sind in der Schule bisher unbekannt gewesen“, erklärt Kerschbaumer, dass man in der HBLW nach dem „Krone“-Bericht überrascht war. Zuerst sah man von disziplinären Maßnahmen ab, doch als das Teilgeständnis bekannt wurde, entschlossen sich Schule und Bildungsdirektion OÖ zu einer vierwöchigen Suspendierung des Stalkers. Die richterliche Weisung, dass er sich von den Opfern fernhalten muss, gilt weiterhin.

Markus Schütz, Kronen Zeitung

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