Schüsse auf Haus

17-jähriger Rekrut spielte mit Sturmgewehr

Österreich
30.03.2010 14:05
Nach jenem Zwischenfall beim Assistenzeinsatz, bei dem am Freitag zwei Projektile aus einem Gewehr ein Wohnhaus getroffen haben, ist der betroffene Grundwehrdiener mittlerweile zum Hergang befragt worden. Der Rekrut habe zugegeben, vorschriftswidrig mit der Waffe hantiert und dabei versehentlich die Schüsse abgefeuert zu haben, so der Pressesprecher des Militärkommandos Burgenland, Hauptmann Martin Jaidl.

Der 17-jährige Rekrut, der bald seinen 18. Geburtstag feiert, war am Freitag seit dem Morgen im burgenländischen Rax bei Jennersdorf im Dienst. Mit einem Kameraden wartete der Burgenländer nach einem Streifengang auf die Abholung durch ein Heeresfahrzeug, das ihn zum nächsten Einsatzort bringen sollte. Gegen 8.55 Uhr kam es zu dem Zwischenfall: Die zwei abgefeuerten Projektile durchschlugen dabei in dem naheliegenden Wohnhaus Bausteine einer Glaswand.

Der Assistenzsoldat wurde zur psychologischen Betreuung ins Militärspital Graz gebracht, aus dem er am Montagnachmittag entlassen wurde. Danach begann die Einvernahme durch die Polizei.

Eine Untersuchung des Sturmgewehr 77 (StG 77) ergab, dass an der Waffe keine Fehlfunktion vorlag. Der Kamerad des Rekruten habe angegeben, dass er zum Zeitpunkt der Schussabgabe in eine andere Richtung geschaut und daher vom Vorfall nichts mitbekommen hätte.

Bundesheer: Rekrut verstieß gegen Dienstbefehl
Bei Zwischenfällen mit Waffengebrauch beim Bundesheer laufen die Untersuchungen auf zwei Schienen: Während die Polizei einen möglichen strafrechtlichen Tatbestand untersucht, stellt das Bundesheer fest, ob ein Verstoß gegen militärische Disziplinar-Vorschriften vorliegt. Ein Disziplinarverfahren wird durch den jeweiligen Kompaniekommandanten eingeleitet. Im aktuellen Fall habe der Rekrut gegen einen Dienstbefehl verstoßen und mit der Waffe hantiert, obwohl er das im Assistenzeinsatz nicht dürfe, so Jaidl. 

Im Assistenzeinsatz wird das StG 77 in halbgeladenem Zustand getragen. Dabei ist das Magazin angesteckt, es befindet sich jedoch keine Patrone im Laderaum. Um einen Schuss abzufeuern, muss zuerst repetiert werden, damit eine Patrone in den Laderaum gelangt. Weiters muss die Waffe entsichert werden, erst dann ist eine Schussabgabe möglich. Der halbgeladene Waffenzustand ist zu Beginn des Dienstes von jedem Soldaten einzeln auf Anordnung und unter Aufsicht des Gruppenkommandanten herzustellen.

Mögliche Disziplinarmaßnahmen reichen bei Heeresangehörigen vom Schuldspruch ohne Strafe über einen Verweis oder eine Geldstrafe bis zum Ausgangsverbot. Theoretisch sei auch Disziplinarhaft möglich. Das Bundesheer leitete umgehend ein Disziplinarverfahren ein, das vorerst ruht und nach Beendigung der Untersuchungen der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen wird.

Bundesheer bedauert - und kommt für Schäden auf
Das Militärkommando Burgenland bedauerte in einer Stellungnahme den Zwischenfall: "Leider kann trotz striktem Bemühen um  Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Handfeuerwaffen menschliches Versagen nie zur Gänze ausgeschlossen werden". Für den - geringen - Schaden an der Glasbausteinwand werde das Bundesheer zur Gänze aufkommen.

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