Sturz endete fatal

Betrunkener starb nach Stoß an Schädel-Hirn-Trauma

Wien
20.05.2019 12:29

Es war ein tragischer Vorfall - selbst für die Staatsanwältin. Als ein Gast eines Wiener Würstelstandes einen stark betrunkenen Pensionisten, der zuvor mehrere andere Menschen durch sein Verhalten belästigt hatten, einen Stoß gegen die Brust versetzte, um ihn zum Gehen zu bewegen. Doch der 69-Jährige, er hatte vier Promille Alkohol im Blut, fiel nach hinten um wie ein Brett, schlug mit dem Hinterkopf am Boden auf und starb. Am Montag saß der 38-Jährige wegen des folgenschweren Stoßes auf der Anklagebank.

Der Angeklagte war an diesem Tag, dem 2. Juni 2018, nicht der Erste gewesen, den das aufdringliche Verhalten gestört hatte und der den lästigen Mann zum Gehen bewegen wollte. Auch Frauen gegenüber hatte sich der 69-Jährige bereits überaus taktlos verhalten. Doch kaum war der Betrunkene um die Ecke, kehrte er auch schon wieder zurück.

„Da habe ich zu ihm gesagt, er soll bitte gehen, und ihm mit beiden Händen einen Stoß gegen die Brust versetzt“, erzählte der unbescholtene Angeklagte Richterin Erika Pasching. „Nie hätte ich damit gerechnet, dass das passiert.“ Er habe sofort gemerkt, dass der unerwartete Sturz des Pensionisten fatale Folgen hatte. Der Angeklagte, er hatte ebenfalls Alkohol konsumiert, alarmierte sofort die Rettung, leistete mit den anderen Zeugen Erste Hilfe und gab gegenüber der Polizei sofort alles zu.

Tödliches Schädel-Hirn-Trauma
Laut dem medizinischen Gutachter konnten die Neurologen dem 69-Jährigen, der ansonsten noch in guter körperlicher Verfassung war, nicht mehr helfen. „Es war eine klassische Verletzung, nachdem er flach mit dem Hinterkopf auf den Beton geprallt war.“ Der 69-Jährige starb an einem Schädel-Hirn-Trauma.

„Was haben Sie sich gedacht, was passiert, wenn Sie ihm einen Stoß geben?“, wollte die Anklägerin wissen. „Alles, nur nicht das.“ „Wir können die Kirche im Dorf lassen und mit einer milden Strafe das Auslangen finden“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. In seinem Schlusswort wandte sich der Angeklagte auch an die Schwester des Opfers: „Es tut mir wirklich leid, was passiert ist.“

„Man muss bedenken, dieser Mensch ist zu Tode gekommen“
Der 38-Jährige wurde nach kurzer Beratung des Schöffensenats wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 18 Monaten Haft verurteilt, die auf drei Jahre bedingt nachgesehen werden. Der Strafrahmen lag zwischen einem bis zehn Jahren. Erschwernisgründe konnte die Richterin keine finden, doch „der Gesetzgeber hat nun einmal den Maßstab gesetzt, dass der Durchschnittsmensch vorauszusehen hat, dass so etwas bei einem Stoß gegen einen Betrunkenen im schlimmsten Fall passieren kann“. „Man muss bedenken, dieser Mensch ist zu Tode gekommen, auch wenn Sie es nicht wollten.“ Sowohl der 38-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist bereits rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele