15 Monate bedingt

Böllerwurf nach WM-Hit: Frauen halb blind & taub!

Wien
17.05.2019 20:30

Mit schwerwiegenden Folgen nach einem Böllerwurf hat sich am Freitagnachmittag ein Schöffengericht am Wiener Straflandesgericht beschäftigen müssen. Ein 18-Jähriger ist - nicht rechtskräftig - zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden, weil er im Juli 2018 im Zuge der Ausschreitungen nach dem WM-Viertelfinal-Sieg der kroatischen Fußball-Nationalmannschaft in Ottakring den Sprengkörper in die Menge geworfen hatte.

Der junge Mann war mit einem Freund im Auto unterwegs, als sie bei den Feierlichkeiten der kroatischen Fans vorbeifuhren. Der damals 17-Jährige wollte aussteigen und den Schauplatz filmen, als ihm ein nicht gezündeter Böller vor die Füße fiel. Der Beschuldigte hob ihn auf, zündete ihn an und wollte ihn nach eigenen Angaben auf die Straße werfen. Aus welchem Grund auch immer holte der Mann kräftig aus und schleuderte den Böller in die Menschenmenge auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Dort explodierte der Sprengkörper und verletzte drei junge Frauen massiv.

Zwei Frauen verloren durch Risse im Trommelfell zum Teil ihr Gehör, eine dritte hatte ebenfalls einen Trommelfellriss sowie nun durch Verletzungen der Horn- und Netzhaut ein mäßig eingeschränktes Gesichtsfeld. Zwei Opfer fielen aufgrund der Wucht der Explosion in Ohnmacht. „Ich hätte nie gedacht, dass das kleine Ding so heftig sein wird“, sagte der 18-Jährige zur Vorsitzenden Alexandra Skrdla. „Ich habe nicht gedacht, etwas Böses zu tun. Ich habe nicht gedacht, dass ich jemanden verletze.“

Auf einem von der Polizei aufgenommenen Video ist allerdings zu sehen, wie der junge Mann den Böller aufhebt, zündet und ihn mit weit ausgestrecktem Arm über die Straße auf die Leute, die vor einem Lokal stehen, schießt. Als die Ermittler einen Monat nach dem Vorfall mit Fahndungsfotos nach dem 18-Jährigen suchten und sein Bild in die Zeitung brachten, stellte er sich der Exekutive. „Ich habe Panik bekommen. Ich habe mich wirklich schlecht gefühlt. Ich hatte Angst, dass das wirklich ich war“, sagte er, nachdem er hörte, dass Menschen schwer verletzt wurden.

„Jemanden verletzt zu haben, darauf bin ich in keinem Fall stolz.“ Auf die Frage der Richterin, ob er es für möglich gehalten habe, jemanden durch den Böllerwurf zu verletzen, sagte der Beschuldigte: „Ich habe ehrlich gesagt nicht daran gedacht“ und führte sein Verhalten auch auf eine leichte Alkoholisierung zurück. „Es war eine coole Stimmung“ in der Ottakringer Straße, meinte er. Das Urteil wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen in zwei Fälle sowie schwere Körperverletzung ist nicht rechtskräftig.

Mildernd wurde der bisherige Lebenswandel des 18-Jährigen, der gerade Vater wurde, das Tatsachengeständnis sowie die teilweise Wiedergutmachung angerechnet. Erschwerend waren u.a. das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Dem junge Mann wurde im Zuge des Verfahrens auch eine Sachbeschädigung angelastet, weil er im Bezirk Landstraße eine Hausmauer beschmiert hatte. Den jungen Frauen wurden 8890 Euro bzw. 2300 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Das dritte Opfer schloss sich dem Verfahren nicht als Privatbeteiligte an, da sie sich mit dem jungen Mann bereits außergerichtlich geeinigt hatte.

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