Tumulte vor Gericht

Deutscher starb bei Streit: Afghanen verurteilt

Ausland
17.05.2019 16:36

Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in der ostdeutschen Kleinstadt Köthen sind zwei Afghanen (17 und 19 Jahre alt) wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung in Dessau (Sachsen-Anhalt) kam es zu Tumulten im Gerichtssaal. Familienangehörige des Verstorbenen empfanden das Urteil - Freiheitsstrafen von 17 und 20 Monaten - als zu mild und ließen ihrer Wut freien Lauf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Die Justizbeamten mussten eingreifen und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt. Nach kurzer Unterbrechung konnte der Richtersenat mit seiner Urteilsverkündung weitermachen. Die Afghanen haben aus seiner Sicht Schuld am Tod des 22-Jährigen. Ihr Verhalten zeuge von fehlender Achtung vor dem menschlichen Leben. Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, hieß es.

Stoß gegen Brustkorb und Tritt gegen Gesicht
An jenem Septemberabend kam der 22-Jährige laut Urteil hinzu, weil der ältere Angeklagte mit einem Landsmann heftig darüber gestritten hatte, von wem eine junge Frau schwanger sei. Langsamen Schrittes, betonte die vorsitzende Richterin Uda Schmidt. Er habe gefragt, was los sei. Der ältere Angeklagte versetzte ihm dann einen starken Stoß gegen den Brustkorb. Der Köthener fiel nach hinten um, ohne sich abzustützen. Als er am Boden lag, habe der 17-Jährige ihn von oben „stampfend, aber nicht kraftvoll“ auf das Gesicht getreten.

Der 22-Jährige starb an einem plötzlichen Herztod. Nach Aussagen der Sachverständigen war der junge Mann so schwer krank, dass er jederzeit hätte sterben können, erklärte die Richterin weiter - doch der psychische und physische Stress des Angriffs hätte schließlich dafür gesorgt, dass das Herz versagte. Schmidt betonte: „Den Angeklagten war es möglich, den Tod vorherzusehen.“

Angeklagte zeigten keine Regung
Die beiden Angeklagten verfolgten die Worte aufmerksam, aber weitgehend ohne Regung. Die Familie aus Köthen - zwei Brüder, zwei Schwestern und die Mutter - machten dagegen kein Hehl aus ihren Emotionen. Das Strafmaß sei viel zu gering, meinten sie nach der Verhandlung. Mit Gerechtigkeit habe das nichts zu tun.

Richterin Schmidt richtete sich an die Familie und wünschte ihr viel Kraft, mit dem Verlust des Sohnes und Bruders umzugehen. „Das Strafmaß wird Ihnen milde vorkommen. Es wird ihn nicht mehr lebendig machen.“ Es gehe hier aber um die individuelle Schuld. Den beiden 17- und 19-Jährigen gab sie auf, über das Geschehene nachzudenken: „Körperverletzung kann tödlich enden.“

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