Prozess

Hebalm: Betreiber gesteht Veruntreuung

Steiermark
17.05.2019 13:16

Das Ende des Skigebiets Hebalm in der Steiermark ist 2015 von vielen Menschen bedauert worden, am Freitag ist im Grazer Straflandesgericht ein endgültiger Schlusspunkt gesetzt worden. Ein Mitglied der regionalen Betreibergesellschaft wurde wegen Untreue zu 1.500 Euro Geldstrafe und einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Der 46-Jährige war geständig.

Es hatte mehrere Versuche gegeben, das Skigebiet in der Nähe von Graz doch noch zu erhalten. Das Angebot zum Nachtskilauf war von vielen gerne genutzt worden, um auch unter der Woche nach der Arbeit etwas auf der Piste zu entspannen. 2015 kam dann das endgültige Ende, da der Malteserorden als Besitzer kein Interesse an der Fortführung der Liftanlage zeigte. Nach Meinung der regionalen Betreibergesellschaft waren die finanziellen Forderungen unerfüllbar und trugen zum Scheitern der Verhandlungen bei.

Geständnis abgelegt
Einer der Betreiber muss sich nun wegen Veruntreuung vor Gericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll er 113.500 Euro veruntreut haben. Der 46-Jährige fühlte sich beim Prozessauftakt am 25. April nicht schuldig, legte aber am zweiten Verhandlungstag ein Geständnis ab.

Hebalm-Geld auf eigenes Konto überwiesen
Richterin Elisabeth Juschitz hatte von einer Sachverständigen einen Teil der Konten überprüfen lassen. Dabei ergab sich eine ständige Vermischung von privaten und geschäftlichen Konten. So wurden 10.000 Euro, die für die Rettung der Hebalm-Lifte gedacht waren, einfach auf das Privatkonto des Angeklagten eingezahlt. „Weil die Betreibergesellschaft noch nicht eingetragen war“, lautete seine Rechtfertigung. Als er 15.000 Euro erhielt, gingen diese wieder auf sein eigenes Konto und er bezahlte damit Miete, Versicherungskosten und ähnliche Aufwendungen des täglichen Lebens.

Geldstrafe und zwölf Monate bedingt 
Er habe das Geld dann immer „intern umgebucht“, betonte der Beschuldigte. „Wenn Sie einfach Geld aus einer Kassa nehmen und in die andere schmeißen, geht das eher nicht. Das hat weder Hand noch Fuß und schon gar keine rechtliche Grundlage“, mahnte ihn die Richterin. Das sah der Angeklagte schließlich ein und bekannte sich schuldig. Er muss 1.500 Euro Geldstrafe bezahlen, die zwölf Monate Haft wurden bedingt verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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