Ein paranoides Verhalten wird der kleinen Wahl-Salzburgerin attestiert. Seit 14 Jahren ist sie in Österreich, lebt allein – eine „Einzelgängerin“, wie sich die Unbescholtene beschreibt. Aufgrund finanzieller Gründe teilt sie sich mit einem Mitbewohner, einem deutschen Arbeiter (49), die Wohnung.
In dieser kam es am 30. März 2018 zum Vorfall: Ein Küchenmesser mit gezackter Klinge hat sie laut Anklage in die Hand genommen, dem deutlich größeren und schwereren Opfer zuerst an den Hals gesetzt und dann versucht, den Mann in den Bauch zu stechen. „Ich wollte ihm nur Angst machen“, erklärt sie. Vor allem, weil sie laut ihrem Verteidiger selbst vor ihm Angst hatte.
Etwas anders zeigt sich die Opfer-Version: Von einem Fußtritt und einem Messer am Hals spricht er. „Sie wollte mich stechen, da habe ich das Messer gegriffen.“ Für Richterin Ilona Schalwich-Mozes ist in dem Fall „alles möglich“. Sie lässt die Frau zuerst neuro-psychiatrisch untersuchen: „Wenn eine Krankheit vorliegt, stellt sich die Frage der Gefährlichkeitsprognose.“ Vertagt.
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