Klagen drohen

Katzengitter: Montage nicht ohne Erlaubnis!

Wohnkrone News
19.05.2019 08:00

Schätzungen zufolge lebt in jedem vierten Haushalt in Österreich eine Katze. Damit gilt die Alpenrepublik als regelrechtes Land der Stubentiger. Damit dem Liebling auf vier Pfoten nichts zustößt, installieren viele Wiener ein Katzengitter vor dem Fenster. Sehr zum Ärgernis einiger Hauseigentümer.

Die Mieterhilfe gibt Auskunft: Jede geplante Veränderung außerhalb der Wohnung muss schriftlich beim Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung angemeldet werden. Nachdem ein Katzengitter außerhalb des Fensters – sprich am Rahmen oder an der Fassade selbst – angebracht wird, bedarf es hier also in jedem Fall einer Genehmigung.

Zustimmung des Vermieters nötig
„Ganz egal ob aus Sicherheitsgründen oder als Fluchtschutz für die Haustiere, es ist unbedingt die Zustimmung des Vermieters einzuholen“, so ein Sprecher der Mieterhilfe. Vorsicht ist zudem bei straßenseitigen Fenstern oder denkmalgeschützten Häusern geboten - hier könnte auch eine Zustimmung der zuständigen Behörde (in Wien MA 19 oder Bundesdenkmalamt) notwendig sein.

Wer diesen Schritt unterlässt und ohne Genehmigung Veränderungen vornimmt, setzt sich dem Risiko einer Besitzstörungs- und Unterlassungsklage aus. Dies bedeutet erhebliche Kosten. Tipp: Holen Sie daher die schriftliche Zustimmung schon vorab ein!

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