Hätten Sie es gewusst?

Online-Shopping: Diese Rechte kennen nur wenige

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19.05.2019 09:00

Ob Regelungen zu Rückgabefristen, Zahlungsbedingungen oder Stornierungen - als Online-Shopper glaubt man sich mit den Rechten und Pflichten in der digitalen Welt auszukennen. Doch es gibt einige Shopping-Rechte, von denen nur die wenigsten Internet-Käufer wissen. Hier sind die laut dem Online-Shop-Zertifizierer Trusted Shops fünf häufigsten Irrtürmer.

1. Rücksendungen
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (bei Marktplätzen wie Amazon oder eBay oft 30 Tage), im Anschluss hat man aber noch einmal 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzusenden. Der Widerruf (zum Beispiel per E-Mail) und die Rücksendung können also auseinander fallen, sodass man insgesamt noch länger als 14 Tage Zeit hat, die Ware zu testen.

2. Widerrufsfrist
Werden zwei Waren auf einmal bestellt, aber getrennt geliefert, läuft die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der zweiten Ware. Erscheint also etwa das zweite bestellte Buch erst in drei Monaten, kann ich auch das erste, sofort gelieferte noch nach drei Monaten und 14 Tagen widerrufen. Anders ist dies aber bei regelmäßiger Lieferung im Rahmen von Abos (beispielsweise Rasierklingen, Katzenfutter etc.): hier läuft die Frist ab Erhalt der ersten Ware.

3. Hygieneartikel
Nur die wenigsten Waren sind Hygieneartikel, die vom Widerruf ausgenommen sind. Auch probegeschlafene Matratzen können laut EuGH zurückgeben werden, ebenso getragene Badeanzüge oder Schuhe. Aber Achtung: bei Nutzung über eine Prüfung hinaus muss der Käufer unter Umständen sogenannten. Wertersatz leisten, sodass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird. Hierfür ist allerdings eine korrekte Belehrung des Händlers über diesen Wertersatz Voraussetzung.

4. Originalverpackung
Auch wenn die Originalverpackung fehlt, kann die Ware im Rahmen des Widerrufs zurückgesendet werden. Die häufig verwendete AGB-Klausel „Rücksendung nur in Originalverpackung“ ist unwirksam. Wer die Originalverpackung nicht mehr hat, kann die Ware auch in einem beliebigen Karton zurücksenden, ohne dass der Kaufpreis gemindert werden darf. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verpackung Teil eines (hochwertigen) Produktes ist, wie zum Beispiel einer teuren Armbanduhr oder einem Parfüm. In diesem Fall darf der Käufer zwar auch widerrufen, muss aber mit Abzügen bei fehlender Verpackung rechnen.

5. Stornierung
Wenn ein Vertrag geschlossen ist, kann der Händler nicht seinerseits einfach die Bestellung „stornieren“. Immer wieder wollen Händler, wenn die Ware ausverkauft ist oder ein falscher Preis ausgezeichnet war, von sich aus stornieren. Das geht nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei einem gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum. Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist meist schon mit Bestellung geschlossen, wenn diese mit der sofortigen Bezahlung (z.B. Paypal) zusammenfällt, auch wenn der Shop in seinen AGB schreibt, ein Vertrag komme erst mit Lieferung zustanden.

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