Opfer überlebte knapp

Elfmal auf Ehefrau eingestochen: Vier Jahre Haft

Niederösterreich
14.05.2019 18:13

Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist ein 50 Jahre alter Niederösterreicher am Dienstag am Landesgericht Krems nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte 2018 mit einem Küchenmesser auf seine Ehefrau eingestochen. Danach setzte der Beschuldigte Rettungsmaßnahmen, dies werteten die Geschworenen als Rücktritt vom versuchten Mord.

Die Attacke ereignete sich der Anklage zufolge in der Nacht auf den 22. Oktober 2018 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung des Ehepaares im Bezirk Krems-Land. Der 50-Jährige soll der Frau mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern zweimal in den Hals, zumindest achtmal in die Brust sowie einmal in den Oberbauch gestochen haben. Es blieb laut Staatsanwalt nur deshalb beim Mordversuch, weil das Opfer „massive Gegenwehr leistete“, den Mann in die Hand biss und um Hilfe schrie.

„Habe nicht gewusst, was ich tue“
Nachdem er mit den Messerstichen gegen die Partnerin aufgehört hatte, habe er sich gedacht „das bin ja nicht ich, wie kann ich das wiedergutmachen“, sagte der Beschuldigte bei der Befragung. „Gott sei Dank bin ich dann munter geworden. Ich habe zu der Zeit nicht gewusst, was ich tue“, bekräftigte der 50-Jährige, der die ihm vorgeworfenen Handlungen gestand, den Mordversuch aber abstritt.

Der Beschuldigte versorgte nach den Stichen die Wunden der blutenden Frau, außerdem verständigte er die Rettungskräfte. Wenig später wurde er vor dem Wohngebäude festgenommen. Die Verletzte wurde mit dem Notarzthubschrauber in das Universitätsklinikum St. Pölten geflogen und dort notoperiert.

Laut Gutachter zurechnungsfähig
Der psychiatrische Sachverständige hielt in der Geschworenenverhandlung fest, dass der 50-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei. Der Verteidiger sah dies anders und forderte die Einholung eines ergänzenden psychiatrischen-psychologischen Gutachtens. Der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen.

Die Laienrichter bejahten die Hauptfrage nach versuchtem Mord einstimmig, im gleichen Verhältnis votierten sie aber auch für die Zusatzfrage des Rücktritts vom Versuch. Die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung fand ebenfalls keine Gegenstimme der acht Geschworenen.

„Zahlreichen Tathandlungen“ erschwerend
Nach Angaben des vorsitzenden Richters wurden der bisher ordentliche Lebenswandel, das reumütige und umfassende Geständnis, die herabgesetzte Dispositionsfähigkeit sowie das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat bei der Strafbemessung als mildernd gewertet. Erschwerend wirkten sich die „zahlreichen Tathandlungen“ und die „Ausnützung der Wehrlosigkeit des Opfers“ aus. Während der Staatsanwalt zum Urteil keine Erklärung abgab, meldete der Verteidiger Rechtsmittelverzicht an.

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