Swap-Prozess

Generalprokuratur rät zu Bestätigung der Urteile

Salzburg
14.05.2019 21:15

Knapp zwei Jahre nach den Schuldsprüchen im Salzburger Swap-Prozess rückt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) über die Nichtigkeitsbeschwerden gegen die Urteile näher. Die Generalprokuratur - als höchste Staatsanwaltschaft der Republik formal mit der Wahrung des Rechts beschäftigt - hat nun dem OGH ihre Stellungnahme übermittelt und empfiehlt darin, die Schuldsprüche zu bestätigen.

„Aus unserer Sicht gibt es in dem Ersturteil weder Verfahrens- noch Begründungsmängel, damit wäre allen Nichtigkeitsbeschwerden ein Erfolg zu versagen“, sagte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, am Dienstag zur APA. Auch Fehler in der rechtlichen Beurteilung habe man nicht feststellen können. Zu den Einsprüchen gegen die Höhe der Strafen wollte sich Ulrich heute nicht äußern. Dazu werde man erst am Gerichtstag vor dem OGH Stellung nehmen.

Die Verteidiger der Beschuldigten haben nun ihrerseits eine kurze Frist für Stellungnahmen an den OGH. Wann das Höchstgericht in der Causa entscheiden wird, steht noch nicht fest. Der OGH ist in der Vergangenheit sehr oft den Ausführungen der Generalprokuratur - dem sogenannten Croquis - gefolgt, tat dies allerdings nicht immer.

Im sogenannten Salzburger Swap-Prozess waren am 28. Juli 2017 der damalige Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), der frühere SPÖ-Landesrat Othmar Raus und fünf Mitangeklagte zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Stadtchef, der kurz nach dem Urteil seinen Rücktritt ankündigte, wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt. Raus erhielt zwei Jahre Haft, 18 Monate davon unbedingt.

In dem Verfahren ging es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Laut Anklage sind im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das LandSalzburgübertragen worden, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht.

Die Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Einzig die ehemalige Leiterin des Budgetreferates des Landes, Monika Rathgeber, hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt und das Urteil angenommen. Alle anderen sechs Angeklagten legten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufung gegen die Höhe der Strafen ein. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beeinspruchte die Schuldsprüche zum Teil und forderte für drei Angeklagte - Schaden, Raus und den ehemaligen Finanzabteilungsleiter des Landes - höhere Strafen.

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