2.500 Tiere betroffen

Hundeführschein für 13 Rassen soll ab 1. Juli Pflicht werden

Wien
26.03.2010 15:49
Ungeachtet der geplanten Ablehnung der Zweiten Lesung im Wiener Landtag durch die Opposition soll der verpflichtende Führschein für Wiener Kampfhundehalter letztlich mit 1. Juli in Kraft treten. Betroffen von der Regelung sind die Halter der Hunderassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino - inklusive entsprechender Mischlinge.

Diese rund 2.500 Tiere machen zwar nur rund fünf Prozent der Hundepopulation, jedoch 25 Prozent der Bisse aus, so die Begründung. Die Liste könne mittelfristig aber auch noch um Schäferhund, Dobermann und Dogge erweitert werden. Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, gibt es ab 1. Juli eine einjährige Übergangsfrist, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen - als Trostpflaster ersparen sie sich ein Jahr Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist - ohne das Zuckerl der eingesparten Hundesteuer.

Kein Führschein für Personen unter 16 Jahren
Personen unter 16 Jahren bleibt der Führschein verwehrt. Sie werden künftig mit keinem Kampfhund mehr in Wien "äußerln" gehen dürfen. Dasselbe gilt für Menschen, die bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind. Zum Handkuss kommt dabei nicht nur der offizielle Halter, sondern jeder, der sich mit einem dieser Hunde auf Wiens Straßen bewegen will. Kontrolliert wird der Besitz des Führscheins in Schwerpunktaktionen von Polizei und Magistrat, wobei ein Fehlen des Dokuments mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird. Diese beginnt ab rund 100 Euro, wobei der theoretische Maximalstrafrahmen bei 14.000 Euro liegt.

Die Ablegung der Prüfung wird 25 Euro kosten. Neben dem praktischen Umgang mit dem Tier im Alltag wird in einem theoretischen Teil Wissen über Haltung, Ausbildung, Gesundheit und gesetzliche Vorschriften vermittelt. Zweimal darf man bei der Prüfung antreten, wobei beim zweiten Versuch ein Amtstierarzt mit von der Partie ist - bei erneutem Versagen droht die Abnahme des Tieres.

Ausnahmeregelung für auswärtige Besucher
Für Besucher von auswärts, die einen Kampfhund ihr Eigen nennen und diesen in der Bundeshauptstadt mit sich führen wollen, bedeutet die Neuregelung, dass sie ihrem vierbeinigen Begleiter einen Maulkorb überstreifen müssen. Entscheidend für diese Ausnahmeregel ist der Meldewohnsitz des Halters.

Opposition legt sich quer
Bei der vorgesehenen Verabschiedung des verpflichtenden Führscheins planen die drei Oppositionsparteien ÖVP, Grüne und FPÖ allerdings, gemeinsam die Zweite Lesung und damit den Beschluss am Freitag zu verhindern. Die regierende SPÖ wird in diesem Falle auf einen zusätzlichen Landtag nach Ostern setzen, damit die Regelung wie geplant am 1. Juli in Kraft treten kann.

Üblicherweise werden im Wiener Landtag Erste und Zweite Lesung in einer Sitzung durchgeführt. Stimmen die drei Oppositionsparteien wie angekündigt dagegen, muss die Abstimmung in Zweiter Lesung an einem zusätzlichen Sitzungstag erfolgen. Dabei kann die mit absoluter Mandatsmehrheit regierende SPÖ jedoch die Opposition an die kurze Leine nehmen und die entsprechend Novelle im Alleingang beschließen.

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