Daten abgefragt

Wiener Polizist wegen Amtsmissbrauch verurteilt

Wien
10.05.2019 12:51

Wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sind am Freitag ein Polizist und seine Ehefrau als Bestimmungstäterin am Wiener Landesgericht jeweils zu einem Jahr bedingt verurteilt worden. Der Beamte hatte auf deren Bitte unrechtmäßig Anfragen in der polizeiinternen Datenbank getätigt, obwohl dazu keine dienstliche Notwendigkeit gegeben war. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die aus Rumänien stammende 43-Jährige wollte sich laut Anklage in ihrer Heimat einen falschen Ausweis herstellen lassen, wofür, wurde in der nunmehrigen Verhandlung nicht erläutert. Der damit beauftragte Landsmann bekam mit, dass seine Kundin mit einem Polizisten verheiratet ist und wollte dies nutzen, um zu erfahren, ob in Österreich nach ihm gefahndet wird.

Obwohl er durchaus Bedenken gehabt haben will, kam der 57-Jährige der Bitte seiner Frau nach, auch, weil er wissen wollte, mit wem sich diese abgab. Die Abfrage mit dem Alias- sowie dem wirklichen Namen des Rumänen sowie dessen Frau ergab, das nach diesem nicht gefahndet wurde, aber sich die Exekutive bemühte, seinen Aufenthalt festzustellen.

„Was hätten Sie denn gemacht, wenn eine internationale Fahndung gelaufen wäre?“, wollte Richterin Petra Schindler-Pecoraro wissen. „Eine Amtshandlung eingeleitet und Anzeige erstattet, aber meiner Frau nichts weitergesagt“, meinte der Polizist nach längerem Nachdenken. Seine Frau wiederum will nichts davon gewusst haben, dass dessen Vorgehen illegal war: „Wäre mein Mann nicht zufällig Polizist, wäre ich aufs nächste Wachzimmer gegangen und hätte gefragt.“

„Geht um Vertrauen in die Polizei“
So viel Naivität kaufte das Schöffengericht der Angeklagten nicht ab. Diese hätte sehr wohl gewusst, dass eine Datenbankabfrage nicht zulässig ist, meinte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. „Es geht nicht zuletzt um das Vertrauen in die Polizei“, machte Schindler-Pecoraro klar. Mit den zwölf Monaten Haft auf drei Jahre bedingt sei für den Mann kein Amtsverlust verbunden, ein solcher wäre „exzessiv“ gewesen, da dies auch den Verlust seiner Pension bedeutet hätte. Auf den Beamten würden zudem dienstrechtliche Konsequenzen zukommen - im Saal saß auch eine Vertreterin der Dienstaufsicht.

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