Wenn Waren am Versandweg verloren gehen, kann laut gültigem Weltpostvertrag nur der Verkäufer eine Nachforschung einleiten lassen. Eine Regelung die der heutigen Zeit von Online-Handel und Co. angepasst gehört. Das zeigt auch der folgende Fall eines Lesers aus Tirol.
Über die Online-Plattform eBay hat Thomas E. aus Tirol in Deutschland eine Drohne um rund 400 Euro gekauft. Der Verkäufer übermittelte ihm nach dem Versand die Paketnummer. „Er hat das Paket versichert mit DHL aufgegeben, und es wurde laut Protokoll auch vom Paketdepot abgeholt“, schilderte der Käufer der Ombudsfrau.
Was danach passiert ist, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Fakt ist, dass die Drohne nie in Tirol angekommen ist. Eine Nachforschung könnte nur der Verkäufer in Deutschland veranlassen. Doch der meldet sich nicht mehr. „Er müsste mir eine Abtretungserklärung unterschreiben, aber auch auf diese Bitte stellt er sich taub“, wandte sich Herr E. schließlich an die „Krone“.
Nach der Anfrage der Ombudsfrau hat sich DHL bereit erklärt, den Schaden in Kulanz zu ersetzen, da der Absender kein Interesse daran zeigt, die Sache abzuschließen. Ihre Ombudsfrau fragt sich aber einmal mehr, warum es noch immer einen Weltpostvertrag gibt, laut dem nur die Verkäufer Nachforschungen beantragen können. Immerhin zahlen die Kunden das Geld für die Waren und sie haben auch das größere Interesse an einer Aufklärung.
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