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Ombudsfrau
13.05.2019 12:00

„Krone“-Ombudsfrau

Achtung Stolperstein bei digitaler Vignette

  • Für Autobahnen und Schnellstraßen braucht man eine gültige Vignette.
    Für Autobahnen und Schnellstraßen braucht man eine gültige Vignette.
    (Bild: ©photo 5000 - stock.adobe.com)

Rund 1,5 Millionen Österreicher haben eine digitale Autobahnvignette. Einige von ihnen haben trotzdem Ersatzmaut-Forderungen erhalten - denn sie haben beim Kauf nicht aufgepasst und ihr Kennzeichen falsch angegeben.

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Ob Zahlendreher oder das Vertauschen bzw. Vergessen eines Buchstabens - ein Fehler bei der Eingabe des Kfz-Kennzeichens beim Online-Kauf der digitalen Vignette kann teuer werden. Das mussten auch Helmut S. aus Salzburg und Michaela S. aus der Steiermark erfahren. Sie hatten aus Versehen ihre Autonummer falsch angegeben, nach einer Kontrolle eine 120-€-Strafe erhalten.

  • (Bild: stock.adobe.com/kkolosov)

Laut ASFINAG gibt es beim Kauf der digitalen Vignette eine vierfache Absicherung: Das Autokennzeichen muss zweimal eingegeben werden, vor dem endgültigen Kauf erscheint eine Bestellübersicht, man erhält eine schriftliche Bestätigung mit Kennzeichen per E-Mail - und es gibt die 14-tägige Rücktrittsfrist. Das Kundenmanagement prüfe natürlich jeden Fall sorgfältig.

Weil sich bei der Ombudsfrau häufig Betroffene melden, denen Gleiches passiert ist, raten wir einmal mehr, nicht nur beim Kauf, sondern auch danach zu prüfen, ob das Kennzeichen richtig eingetragen wurde. Das kann unnötigen Ärger sparen. Übrigens: Kennzeichenänderungen vor Gültigkeitsbeginn der digitalen Vignette sind kostenlos möglich!

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Eine Reiseversicherung, die keine war
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(Bild: krone.at)
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In diesen Fällen sagen wir Danke!
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