Horror-Prozess

Aus Leiche Gulasch gekocht: Lebenslange Haft!

Wien
08.05.2019 14:31

Weil er am 29. März 2018 eine Geheimprostituierte (28) erwürgt, zerstückelt und die Leichenteile im Neusiedler See versenkt haben soll, musste sich ein 64-Jähriger am Mittwoch im Landesgericht Wien verantworten. Der massiv vorbestrafte Alfred U. wurde wegen Totschlags, Vergewaltigung und Notzucht zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht rechtskräftig verurteilt. Der Angeklagte - er selbst geht davon aus, im Gefängnis zu sterben -, hatte vor Gericht geschildert, wie er aus einem Teil der Leiche ein Gulasch zubereitet habe.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig, die gebürtige Ungarin in Wien getötet zu haben, weil sie sich über ihn lustig gemacht habe. Statt der ausgemachten Zärtlichkeiten habe die 28-Jährige nur den Geschlechtsverkehr vollziehen wollen, alles darüber hinaus hätte zusätzliches Geld gekostet. Nach der Tötung hätte er sein Opfer mit einer Säge und einem Messer in der Badewanne zerstückelt. Mit den Leichenteilen fuhr er dann in die Ruster Bucht, wo er eine Hütte geerbt hatte, und versenkte die menschlichen Überreste.

Hang zu Sadismus und Kannibalismus
Die Staatsanwältin ging in ihrem Plädoyer ausführlich auf die bisherigen Vorstrafen des Angeklagten ein und betonte sein brutales, sadistisches Vorgehen bei dessen Sexualdelikten. „Was er von der Tat erzählt, ist nur die Spitze des Eisbergs“, zeigte sich die Anklägerin überzeugt. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem 64-Jährigen eine hochgradige geistige Abnormität und stufte den Mann als gefährlich ein. Laut Gutachten weist der Angeklagte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Elementen und Hang zum Kannibalismus auf.

„Körperlich und seelisch verkrüppelt“
Verteidigerin Astrid Wagner stellte ihren Mandanten als Opfer dar. Dieser hätte eine lieblose Kindheit erlebt und mehr als 30 Jahre hinter Gittern verbracht. „Im Gefängnis verlernt man das Leben und die Liebe.“ Die Gesellschaft habe dazu beigetragen, dass er „körperlich und seelisch verkrüppelt“ sei. Er sei keine Bestie, sondern habe auch seine guten Seiten. „Er ist hilfsbereit, mitfühlend und hat einen starken Familiensinn, vor allem für seine Enkelkinder.“ Später gefragt, wie viele Enkelkinder er habe, sagte er: „Sechs oder acht, so genau weiß ich das nicht.“

Der Angeklagte berichtete von der Zeit seiner bedingten Enthaftung aus der Anstalt für geistig abnorme Straftäter. Nach dem Tod seiner Mutter sei er aus der betreuten Einrichtung in deren Gemeindewohnung eingezogen. Allerdings habe es finanzielle Probleme gegeben und seine Freundin sei psychisch instabil gewesen. Als diese stationär zum Alkoholentzug aufgenommen war, sprach er im März 2018 sein späteres Opfer am Westbahnhof an. Er habe sich mit diversen Frauen immer wieder Streicheleinheiten erkauft. „Ausgemacht haben wir für 50 Euro ein bissi Schmusen und Busenkuscheln.“

„Ich habe gewusst, ich habe Scheiße gebaut“
Bei ihm zu Hause habe die Frau aber weitere 50 Euro für Zärtlichkeiten verlangt und zu schreien begonnen. „Ich habe die Panik bekommen, dass Nachbarn die Polizei rufen und habe sie gewürgt.“ Danach ließ er noch einmal von ihr ab, woraufhin die 28-Jährige wieder zu schreien begonnen habe - daraufhin habe er sie erwürgt. „Ich habe den Puls gefühlt und sie geschüttelt, aber der Kopf hat nur mehr herumgewackelt.“ Anschließend schaffte er die Leiche in die Badewanne. „Ich habe gewusst, ich habe Scheiße gebaut, aber ich wollte nicht ins Gefängnis“, so der 64-Jährige zu Richterin Christina Salzborn.

Gulasch aus Leichenteilen gekocht
Deshalb zerstückelte er die Leiche, verpackte die Einzelteile in Müllsäcke und brachte diese in seine Hütte am Neusiedler See. Eigentlich wollte er die menschlichen Überreste mitten im See versenken. „Doch der Bootsakku ist mitten in der Ruster Bucht verreckt.“ Am nächsten Tag habe er bemerkt, dass er einen Sack samt Inhalt vergessen hatte. Aus einem Teil habe er Gulasch gekocht, ein viertel bis ein halbes Kilogramm faschiert. Er habe sich gedacht, „vielleicht koste ich das einmal“.

Auf die Schliche kam die Polizei dem 64-Jährigen u. a. durch die Hilfe von Leichenspürhunden, die bei seiner Hütte anschlugen. Durch DNA-Abgleich und Spuren im Badezimmer waren die Beweise so erdrückend, dass er die Tat gestand. Weitere Ermittlungen gegen U. laufen noch. Er steht nämlich auch unter dem Verdacht, schon 1993, während eines Freigangs, eine Prostituierte ermordet zu haben.

Einstimmiges Urteil
Alfred U. wurde zu lebenslanger Haft samt Einweisung verurteilt. Der Schuldspruch der Geschworenen in allen Punkten war einstimmig. Laut Richterin Salzborn sei der Angeklagte so oft wegen brutalster Verbrechen vor Gericht gestanden, dass keine andere Strafe als lebenslange Haft möglich gewesen sei. Auch bezüglich der massiven Persönlichkeitsstörung gebe es keinerlei Zweifel, weshalb eine Unterbringung notwendig sei.

Nach längerer Beratung mit seiner Verteidigerin meldete der Beschuldigte Berufung gegen die Strafhöhe sowie den Privatbeteiligtenzuspruch an die Verwandten des Opfers an. Zudem beantragte die Juristin die Überstellung ihres Mandanten in den Strafvollzug. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele