Buwog-Zeuge:

„Sache war harmlos, vergaß sogar auf Abrechnung“

Österreich
07.05.2019 12:42

Im Buwog-Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere hat am Dienstag ein ehemaliges Mitglied der Auswahlkommission, die die Vergabe beratend begleitet hatte, sich der Aussage vor Gericht zu entschlagen versucht. Er begründete dies damit, dass er im Jahr 2004 die Republik Österreich als seine „Mandantin“ vertreten habe und daher über Informationen, die er im Zuge seiner Tätigkeit erlangt habe, nicht aussagen müsste. Dieser Antrag wurde von Richterin Marion Hohenecker nach einer Beratung durch den Richtersenat abgeschmettert. Die Aussagen des Zeugen danach brachten aber wenig Neues ans Tageslicht.

In seiner Wahrnehmung seien die Vorgänge rund um die Vergabe der Bundeswohnungen korrekt abgelaufen. Wahrnehmungen zu Interventionen aus dem Finanzministerium bzw. zu möglichen Kontaktaufnahmen seitens der mitangeklagten Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech (er ist aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig) habe er nicht.

„Kenne die Summe von 960 Millionen Euro nur aus den Medien“
„Ich habe den Herrn Minister nie bei Kommissionssitzungen gesehen“, berichtete das ehemalige Kommissionsmitglied. Hochegger habe er lediglich einmal „in einem ganz anderen Zusammenhang“ gesehen - bei einer Präsentation. In der heißen Phase, als eine zweite Bieterrunde beschlossen wurde, sei er bei keiner Sitzung mehr dabei gewesen, so der Zeuge vor Gericht. Die Zahl 960 Millionen Euro - die in der ersten Bieterrunde von der mitbietenden CA Immo als Finanzierungsgarantie genannt worden war - kenne er nur aus den Medien.

„Mehr als 960 Millionen Euro“ zu bieten, war damals im Juni 2004 offenbar der entscheidende Tipp von Meischberger und Hochegger an die Bieter, die Immofinanz und die RLB OÖ, um den Zuschlag für die Buwog zu erhalten. Im Laufe des Prozesses hatten mehrere Angeklagte ausgesagt, dass die notwendige Bietersumme in der Branche weithin bekannt war.

„Zweite Bieterrunde zulässig“
Ein Nachverhandeln bzw. eine zweite Bieterrunde, die im Fall der Buwog dem sogenannten Österreich-Konsortium den knappen Sieg bescherte, seien aus vergaberechtlicher und beihilfenrechtlicher Sicht zulässig, sagte der Experte, der aber gleichzeitig betonte, dass ein solcher Vorgang durchaus „heikel“ sein könne.

Auf Nachfragen von Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter, wie die Vergabe aus Sicht des Zeugen abgelaufen sei, meinte dieser: „Die Sache war so harmlos, dass ich sogar auf meine Abrechnung vergessen habe.“

Zeuge beschwert sich über Pressefotografen und Kameraleute
Weniger harmlos empfand der Anwalt offenbar die Tatsache, dass er beim Eintreffen in den Großen Schwurgerichtssaal von ORF-Kameraleuten und APA-Fotografen aufgenommen bzw. abgelichtet wurde. Über die Tatsache, dass er gar nicht vorher gefragt worden war, beschwerte sich der Zeuge bei der Richterin. Diese wiederum betonte, dass ihre „Autorität“ bei den Eingangstüren des Gerichtssaales ende. Bild- und Tonaufnahmen seien aber während der Verhandlung verboten, wie sie jedes Mal ausdrücklich betone.

Dünn besiedelte Anklagebank
Die Anklagebank hatte sich am Dienstag deutlich gelichtet, lediglich sechs Angeklagte mussten anwesend sein. Was daran lag, dass jene Causa, in der die übrigen Beschuldigten angeklagt sind (Terminal Tower Linz), am 91. Prozesstag nicht verhandelt wurde.

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