Der Klagenfurter hatte zugegeben, das schreiende Kind einmal zusammengedrückt und angeschrien zu haben, weil er überfordert gewesen sei. Richterin Michaela Sanin ging jedoch auf Basis der medizinischen Gutachten von zwei Übergriffen aus.
Die Serienrippenbrüche links und rechts ließen sich "nur durch Zusammendrücken mit beiden Händen erklären", führte die gerichtsmedizinische Gutachterin Regina Gatternig aus. Durch einfaches Hochheben könnten solche Verletzungen nicht entstehen. "So schnell brechen Kinderknochen auch wieder nicht" sagte Gatternig. Um die Rippenbrüche herbeizuführen, sei "erhebliche Gewalt" nötig gewesen. Ein Schädelhirntrauma habe das Baby allerdings nicht erlitten, so die Gutachterin.
Ein Drittel des Strafrahmens ausgeschöpft
"Ich bin von den Fall immer noch erschüttert, die über 20 Brüche sprechen für sich", erklärte Anklägerin Agnoli in ihrem Schlussplädoyer. "Ein Kind in diesem Alter so schwer zu verletzen, muss doppelt wiegen", meinte die Staatsanwältin und forderte eine strenge Bestrafung. Die Richterin folgte der Aufforderung Agnolis, mit dem Urteil von 20 Monaten Haft schöpfte sie den Strafrahmen von fünf Jahren zu einem Drittel aus.
Der Verteidiger des Beschuldigten meldete postwendend volle Berufung an. Der Rechtsanwalt bestritt erneut, dass sein Mandant eine absichtlich schwere Körperverletzung begangen habe, und wies auf eine familiäre Ausnahmesituation hin. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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