Den Schuldigen nach einer Explosion in einem Schießstand in Desselbrunn (OÖ) versucht derzeit ein Richter in Wels zu ermitteln. Bei dem Unfall wurde ein Schütze (50) getötet, ein zweiter (62) schwer verletzt. Der angeklagte Schießstandbetreiber kam nicht zur Verhandlung, es wurde „in Abwesenheit“ verhandelt.
Der Staatsanwalt wirft dem Betreiber der Schießanlage fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst mit Todesfolge vor. Bei der Verhandlung in Wels ging es am Montag vor allem um einen Teppich, der plötzlich zu glosen begonnen hatte, als die beiden Mitglieder des Schießvereins ein Gewehr eingeschossen haben. „Plötzlich gab es eine Verpuffung und eine Stichflamme“, schilderte Zeuge Franz I. den dramatischen Moment. Er überlebte, sein Kollege Rudi K. starb an seinen schweren Verbrennungen.
Pulverrückstände als Auslöser
Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten, wonach durch den Teppich die O-Normen verletzt worden seien. Die Stichflamme ist, laut brandtechnischem Sachverständigem, durch glimmende Treibladungsreste eine Patronenhülse entstanden, die Pulverrückstände auf dem Teppichboden in Brand setzten. Eine restlose Reinigung des Teppichs von Pulverrückstanden sei nicht möglich gewesen. Aber er erklärte auch, dass das Brandgeschehen anders verlaufen wäre, hätten die beiden Sportschützen den Teppich nicht zusammengelegt, um ihn ins Freie zu bringen.
Vertagt
Verteidiger Andreas Meissner hält seinen Mandanten nicht für den Verantwortlichen für die Feuersbrunst. Die Genehmigung als Veranstaltungsstätte war nicht auf dessen Namen ausgestellt. Der Beschuldigte ist Schießplatzbeauftragter des Landesjagdverbandes, der den Schießstand an den Schützenverein Salzkammergut-Viecht verpachtet hat. Vertagt.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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