Schutz für Kinder:

1300 € Strafe bei Verstoß gegen Masern-Impfpflicht

Oberösterreich
05.05.2019 11:00

ÖVP-Landesrätin Christine Haberlander ist für eine Impfpflicht gegen Masern. In welcher Form, das hat sie nun mit einem Antrag für die Konferenz der Landesgesundheitsreferenten konkretisiert: Die Impfung soll in den verbindlichen Teil des Mutter-Kind-Passes kommen, Nichtimpfen kostete dann immerhin 1300 Euro. In Deutschland werden noch höhere Geldstrafen diskutiert, siehe hier.

„Oberösterreich schlägt vor, die Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) in den verbindlichen Teil des Mutter-Kind-Passes aufzunehmen“, so der Kernsatz in Haberlanders Beschlussentwurf für die Konferenz der Gesundheitsreferenten und -referentinnen der Bundesländer am 10. Mai in Villach.

Bisher noch keine Impfungen verpflichtend dabei
Es ist nämlich die Höhe des österreichischen Kinderbetreuungsgeldes an die korrekte Durchführung und den Nachweis der im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen Untersuchungen vor und nach der Geburt gebunden. Impfpflichten sind da allerdings noch nicht dabei.

Abzug vom Kinderbetreuungsgeld droht
Wird eine Untersuchung nicht durchgeführt oder nicht rechtzeitig nachgewiesen, so werden vom Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich 1300 Euro abgezogen. Das soll künftig auch für die MMR-Impfung mittels zwei Dosen des Kombi-Impfstoffes gelten, um Kinder rechtzeitig zu schützen.

Nur 81 Prozent Durchimpfungsrate
Denn für eine ausreichende Immunität der Bevölkerung vor der hoch ansteckenden und vor allem durch häufige Komplikationen gefährlichen Infektionskrankheit ist eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent nötig. Die Durchimpfungsrate lag 2017 für die 2- bis 5-Jährigen mit der 2. Dosis aber nur bei etwa 81 Prozent. Es sind also 48.000 Kinder (österreichweit) in dieser Altersgruppe nicht ausreichend geschützt.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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