Am Freitag wurde die neue Taxi-Betriebsordnung kundgemacht. Sie tritt am 1. Juli in Kraft. Wichtigster Punkt dabei: Die Vorgaben in punkto Umweltfreundlichkeit und Komfort steigen.
„Die für die Taxi-Beförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen dem Stand der Technik entsprechen, den Gästen ein Höchstmaß an Komfort und Sicherheit bieten und vor allem umweltfreundlicher werden“, fasst Verkehrslandesrat Stefan Schnöll die Zielvorgabe zusammen. Und sein Regierungskollege und Umweltreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn ergänzt: „Gerade beim Verkehr ist es wichtig, dass Maßnahmen zu einer sauberen Mobilität gesetzt werden. Mit der Vorgabe Euro 6 bei Neuzulassungen wird sich der Schadstoffausstoß vor allem im innerstädtischen Bereich verringern.“
Die Änderung der Taxi-Betriebsordnung bringt in erster Linie mehr Umweltfreundlichkeit. Neu zuzulassende Taxis müssen mindestens der Emissions-Norm Euro 6 entsprechen. Taxis, die schon angemeldet sind, müssen ab 1. Juli 2021 zumindest Euro 5 erfüllen. „Damit kommen wir in Sachen Umweltfreundlichkeit wieder einen Schritt weiter“, so Schnöll.
Für Gewerbetreibende mit „besonderen“ Fahrzeugen, wie zum Beispiel Oldtimern, kann die Behörde Ausnahmen erteilen.
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