Verordnung in Kraft

In Lebendfallen: 43 Fischotter müssen sterben

Kärnten
04.05.2019 06:15

Dem Fischotter geht es weiterhin an den Kragen. Für 2019 wurden im Zuge der Fischotter-Verordnung, die Ende April 2018 von der Kärntner Landesregierung erlassen wurde, wieder 43 Tiere zum Abschuss freigegeben. Sie werden mittels Lebendfallen gefangen.

Ab heute, Samstag, tritt die Fischotter-Verordnung in Kärnten erneut in Kraft und 43 Fischotter müssen in Kärnten ihr Leben lassen. Die Tiere werden vornehmlich mit Lebendfallen gefangen, damit man überprüfen kann, ob es sich um ein Muttertier handelt. Denn führende oder offensichtlich tragende Fähen sind tunlichst zu schonen und müssen vom 1. März bis 30. November wieder freigelassen werden.

„Damit sich die Fischbestände erholen können, ist das leider notwendig, denn durch die Rückkehr des Fischotters haben sich die Fischbestände in Kärnten teils stark reduziert. Wir haben Flüsse, wie zum Beispiel die Görtschitz, da gibt es auf zehn Kilometern Länge nur noch vier Kilo Fisch“, erklärt Wildökologe Roman Kirnbauer. Auch blieben die strengen Winter aus. Dem Fischotter werde es zu leicht gemacht, Fische zu fangen. Deshalb müsse man regulierend eingreifen.

Umsiedlung war nur Projekt“
Die von Tierschützern begrüßte Umsiedlung gefangener Tiere nach Holland, fand nur im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes statt. Lediglich fünf Tiere konnten 2018 in die Niederlande „auswandern“.

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