Mit Verwunderung mussten Hundebesitzer der Gemeinde Sirnitz-Albeck im Mitteilungsblatt vom Mai unter „Ruhezeiten“ lesen, „dass unter störenden Lärm das Bellen eines Hundes fällt“ – was noch zu verstehen wäre, wenn Nachbars Vierbeiner ununterbrochen kläfft. Aber die vermeintliche Verordnung umfasst eine ganze Abhandlung über Hundegebell, sodass sich so mancher Hundebesitzer schon überlegt hatte, wegzuziehen. So wurde unter anderem festgestellt, dass „eine lärmbedingte ungebührliche Störung auch dann anzunehmen ist, wenn beispielsweise vorübergehende Passanten von dem Hund hinter dem Zaun angebellt werden“.
Bürgermeisterin Anna Zarre beruhigt. „Es handelt sich nur um einen Appell, mehr auf die Vierbeiner zu achten und Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen. Es gibt keine Verordnung.“
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